«Bezüglich Ihrer Schreiben machen wir Sie darauf aufmerksam, dass Sie teilweise den Sachverhalt nicht richtig darstellen, was unsere Behörde betrifft. So haben wir im Schreiben vom 6. Dezember nicht bestätigt, dass ihre Kinder durch die Mutter regelmässig ins Gesicht geschlagen werden. Frau R* teilte uns lediglich mit, dass es mal vorkommen könne dass Frau Handel den Kindern eine Ohrfeige erteile.» |