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Parlament.ch
06. Juni 2005

Nationalrat - Sommersession 2005 - Sechste Sitzung - 06.06.05-14h30

05.5102

Fragestunde. Frage
Vermot-Mangold Ruth-Gaby.
Anwendung des Haager Abkommensüber die Kindesentführung.
Zusammensetzung der Expertenkommission

Einreichungsdatum 06.06.05

Blocher Christoph, Bundesrat: Die Fragestellerin erwähnt ein Rückführungsverfahren, welches in der Schweiz Staub aufgewirbelt hat. Dieses Rückführungsverfahren ist nicht befriedigend abgelaufen, aber nicht weil irgendein falsches Abkommen unterzeichnet worden wäre, sondern weil solche internationale Rückführungsverfahren ausserordentlich schwierig und namentlich in menschlicher Beziehung auch ausserordentlich schwierig zu bewerkstelligen sind.
Der Regierungsrat des Kantons Zürich beschloss damals, eine Arbeitsgruppe für solche Fragen einzusetzen. Diese erhielt den Auftrag, den gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu überprüfen und Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten. Der Auftrag dieser kantonalen Arbeitsgruppe überschneidet sich teilweise mit dem Auftrag der vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement zur Erfüllung des Postulates Vermot-Mangold eingesetzten Expertenkommission. Um Doppelspurigkeiten zu vermeiden, ersuchte Herr Regierungsrat Markus Notter den Vorsteher des EJPD, zusätzlich eine Vertretung des Kantons Zürich bzw. dieser kantonalen Arbeitsgruppe in die eidgenössische Expertenkommission aufzunehmen. In Absprache mit dem kantonalen Obergericht schlug Herr Regierungsrat Notter Frau Katzenstein vor. Sie ist Oberrichterin und Präsidentin der Anklagekammer. Die Ergänzung der Expertenkommission mit einer Vertreterin aus dieser Arbeitsgruppe und mit der betreffenden Person ist durchaus sinnvoll. Es gibt keinen Grund, die Nomination nicht zu befürworten.

Vermot-Mangold Ruth-Gaby (S, BE): Tatsächlich hat die Rückschaffung der Kinder Wood sehr viel Staub aufgewirbelt. Mein Postulat habe ich aber sehr viel früher eingereicht, und ich habe diese Expertenkommission gefordert, weil es eine ganz wichtige Arbeit ist, die Anwendung des Haager Kindesentführungsabkommens und des Kindesschutzes abzuklären.
Was mich an der ganzen Geschichte stört, ist die späte Nomination; diese wurde nicht veröffentlicht. Was mich stört, ist, dass mit Frau Katzenstein nun die behördliche Seite gestärkt worden ist; es hat jetzt viel mehr Leute auf der behördlichen Seite. Die Kindesschutzseite ist damit geschwächt worden.
Ich frage Sie, Herr Bundesrat: Müsste man nun nicht auch endlich noch jemanden von der Kindesrechts- und Kindesschutzseite in diese Kommission delegieren? Ich möchte mich mit Ihnen nicht über die Rolle von Frau Katzenstein unterhalten, weil dies nicht der Ort dafür ist. Ich möchte einfach wissen: Ist es nicht an der Zeit, auch die Kindesschutzseite zu stärken?

Blocher Christoph, Bundesrat: Diese Expertenkommission ist so zusammengestellt worden, damit diese Seite massgebend darin vertreten ist. Frau Katzenstein ist einfach die Verbindungsperson zur kantonalen Kommission. Wenn wir jetzt wieder jemand anderen ernennen würden, müssten wir dies ja begründen. Frau Katzenstein ist nicht eine Interessenvertretung gegen die Kindesinteressen, sondern sie kennt sich in diesem Fall gut aus. Sie müssen sehen, dass es für eine Richterin, die ein Urteil in einem Fall fällen muss, immer zwei Seiten gibt. In diesem Fall, den wir ja sehr gut kennen, war die Partei der Mutter etwas übervertreten, weil der Vater nicht in der Schweiz war. Aber es gibt für uns keinen Grund, diese Verbindungsperson nicht zu akzeptieren.
Ich werde aber im Bundesamt für Justiz nochmals die Frage aufwerfen, ob Ihr Anliegen gerechtfertigt ist und ob die Seite der Kindesinteressen tatsächlich geschwächt ist. Aber ich möchte mich jetzt hier noch nicht entscheiden; Sie werden das verstehen.

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