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Standort: Home > Briefe > Brief an Bundesrat Dr. Christoph Blocher

Verein Zivilcourage
Michael Handel
22. Oktober 2004

PDF Dokument

Brief an Bundesrat Dr. Christoph Blocher

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Bundesrat Dr. Christoph Blocher
Bundeshaus West
CH - 3003 Bern

Zürich, den 22. Oktober 2004

OFFENER BRIEF zur Revision des Vormundschaftsrechtes

Sehr geehrter Bundesrat Dr. Christoph Blocher

An unsere Selbsthilfegruppe ZIVILCOURAGE wenden sich Menschen, die unter amtlicher „Hilfe“ leiden und welche mit ihren Angehörigen zusammen aufgrund tendenziöser und undifferenzierter Entscheide von Vormundschaftsbehörden und Beistände Unrecht und viel Leid erfahren haben. Es kommt immer wieder vor, dass Behörden Situationen falsch einschätzen oder emotionale Entscheide treffen und damit den ohnehin geprüften Familien mehr schaden als helfen. Diese Praxis hat leider längst gesamtschweizerischen Charakter angenommen. Wo es uns möglich ist, setzen wir uns für diese Menschen ein und versuchen zu helfen. Wir sehen es als unsere Aufgabe, zu sensibilisieren, zu vermitteln, aber auch aufzurütteln und Mechanismen aufzuzeigen.

Im Blick auf die pendente Revision des Vormundschaftsrechts sehen wir aufgrund unserer Erfahrungen und im Wissen um die Zustände im Vormundschafts- und Beistandschaftswesen dringenden Handlungsbedarf. Zur Verbesserung der Situation der darin beteiligten Eltern und Kinder se-hen wir die Umsetzung folgender Vorschläge als absolut notwendig:

  • Obhutsentzug darf nur mit beschwerdefähigem Beschluss möglich sein
  • Echte Gleichbehandlung von Frau und Mann, auch innerhalb des Betreuungsanspruches
  • Der Entzug des Sorgerechts soll nicht weiter möglich sein: Mitspracherecht beider Elternteile
  • Schaffung einer kantonalen sowohl als auch schweizerischen Aufsichts- und Ombutsstelle betreffs der Entscheide der Vormundschaftsbehörden
  • Ausbildung der Entscheidungsträger in die Grundkenntnisse der zu behandelnden Materie
  • Bei gravierenden Fehlentscheiden sollen die Entscheidungsträger belangt werden können

Gerne beantworten wir nähere Fragen und begrüssen den Kontakt mit Ihrer Bundesstelle.

Mit der höflichen Bitte um Kenntnisnahme verbleiben wir hochachtungsvoll

SELBSTHILFEGRUPPE ZIVILCOURAGE

BEILAGE: PROSPEKT

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Dr. Hermann Schmid
10. November 2004

PDF Dokument

EIDGENÖSSISCHES JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
DEPARTEMENT FÉDÉRAL DE JUSTICE ET POLICE
DIPARTIMENTO FEDERALE DI GIUSTIZIA E POLIZIA
DEPARTEMENT FEDERAL DA GIUSTIA ET POLIZIA

Bundesamt für Justiz
Office fédéral de la justice
Ufficio federale di giustizia
Uffizi federal da la giustia

3003 Bern, 10. November 2004

Tel: 031 322 40 87

Selbsthilfegruppe Zivilcourage
Postfach 1417
8301 Glattzentrum

In der Antwort anzugeben: SCHM

Sehr geehrte Damen und Herren,

für Ihren offenen Brief zur Revision des Vormundschaftsrechts danken wir Ihnen. Herr Bundesrat Blocher hat uns beauftragt, Ihnen zu antworten.

Dass sich die Praxis des Vormundschaftsrechts zum Teil bedauerlicherweise durch Unprofessionalität auszeichnet, ist notorisch. Wie Sie aber sicher den Medien entnommen haben, hat der Bundesrat am 27. Oktober 2004 von den Vernehmlassungsergebnissen in Bezug auf die Totalrevision des Vormundschaftsrechts Kenntnis genommen und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement beauftragt, bis 2006 eine Botschaft zu erarbeiten. Erfreulich ist, dass das Gesetzgebungsvorhaben grossmehrheitlich begrüsst wurde. Die grundsätzliche Zustimmung ging jedoch einher mit vielfältiger Detailkritik. In diesem Zusammenhang haben wir auch Ihre Anregungen mit grossem Interesse zur Kenntnis genommen.

Mit freundlichen Grüssen

BUNDESAMT FÜR JUSTIZ

Hauptabteilung Privatrecht

Abteilung für Gesetzgebungsprojekte

Dr. Hermann Schmid

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