Jean Frey AG
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Herr Michael Handel
Kinder ohne Rechte
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Zürich, 18.05.2005/kf/344163
Vaterschaft des Ehemannes
Sehr geehrter Herr Handel
Besten Dank für Ihre Bemerkungen zu meinem Artikel im Beobachter betreffend Vaterschaft des Ehemannes.
Im Artikel konnte ich aus Platzgründen nur die rechtliche Seite abhandeln. Dabei habe ich dem Vater aber gerade nicht geraten, eine Klage wegen Persönlichkeitsverletzung einzureichen. Diese Information diente lediglich dazu, die geltende rechtliche Situation zu unterstreichen. Danach ist es nunmal so, dass der Ehemann als Vater des Kindes gilt. Und wenn er diese Rolle wahrnehmen will, dann hat der biologische Vater keine Möglichkeit auch rechtlich Vater zu sein.
Anlässlich der telefonischen Beratung haben wir auch besprochen, dass das Kind ein Recht hat, seine wahren Wurzeln zu kennen. Die Situation ist vergleichbar mit einem Adoptivkind. Das Ehepaar hat denn auch vor, dem Kind offen zu legen, wer sein leiblicher Vater ist. Man hofft sogar auf eine Normalisierung der Beziehung zum biologischen Vater und dass dieser schon bald eine Rolle im Leben des Kindes einnehmen kann. Im Moment aber war es für den Rat suchenden Ehemann und seine Frau beruhigend, nur mal die Rechtslage zu kennen.
Freundliche Grüsse
BEOBACHTER BERATUNGSZENTRUM
Fachbereich Familie
lic. iur. Karin von Flüe |