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Standort: Home > Briefe > Brief an den BEOBACHTER

Michael Handel
17. Mai 2005

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Brief an den BEOBACHTER

Der Schweizerische Beobachter
Jean Frey AG
z.Hd. Frau Karin von Flüe
Förrlibuckstrasse 70
Postfach
8021 Zürich

Amriswil, den 17. Mai 2005

Betreff: DÜRFEN VÄTER VÄTER SEIN?

Sehr geehrte Frau Karin von Flüe

Beim Lesen des BEOBACHTER‘s Nr. 9 vom 29.04.2005 stiess ich unter der Rubrik „Ratgeber“ auf S. 62 auf Ihren Artikel. In der Sache ging es um die Frage eines Ehemannes, ob er der Vater eines Kindes werden kann, welches seine Frau innerhalb der Trennung mit einem anderen Mann gezeugt hat. Ihre Antwort lautete, dass dies in der heutigen Rechtslage kein Problem sei, da immer der Ehemann als Vater eines Kindes gilt, dass während der Ehezeit gezeugt wurde. Weiter empfahlen Sie, so Zitat: „Diesen (biologischer Vater) könnten Sie (Ehemann) sogar wegen Persönlichkeitsverletzungen verklagen, wenn er weiterhin behauptet, der Vater zu sein“.

Nun, ehrlich gesagt, musste ich Ihren Artikel zweimal durchlesen bis ich es glauben konnte. Allen ernstes wird hier versucht, dem tatsächlichen Vater die Vaterschaft abzusprechen. Dabei ist unbestritten, dass nicht die sozialen Faktoren, sondern die erblichen für eine Vaterschaft massgebend sind. Die heutige Rechtspraxis – welche sie treffend geschildert haben - ist dahingehend ein mittelalterliches Konstrukt und höchst väter- und kinderfeindlich. Auch wenn das Kind aufgrund eines „Seitensprunges“ gezeugt wurde, so ist doch der biologische Vater der Vater. Ihm das Recht abzusprechen, sich Vater des eigenen Kindes zu nennen – ganz abgesehen von dem dadurch verhinderten Kontakt zu seinem Kind - ist ein Verbrechen an Vater und Kind. Ihr Rat ist für mich als Vater zweier Kinder absolut unverständlich!

Mit freundlichen Grüssen

Michael Handel

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Michael Handel
17. Mai 2005

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Jean Frey AG
Förrlibuckstrasse 70
Postfach
CH-8021 Zürich
Telefon 043 444 52 52

Herr Michael Handel
Kinder ohne Rechte
Wattistrasse 14
8580 Amriswil

Zürich, 18.05.2005/kf/344163

Vaterschaft des Ehemannes

Sehr geehrter Herr Handel

Besten Dank für Ihre Bemerkungen zu meinem Artikel im Beobachter betreffend Vaterschaft des Ehemannes.

Im Artikel konnte ich aus Platzgründen nur die rechtliche Seite abhandeln. Dabei habe ich dem Vater aber gerade nicht geraten, eine Klage wegen Persönlichkeitsverletzung einzureichen. Diese Information diente lediglich dazu, die geltende rechtliche Situation zu unterstreichen. Danach ist es nunmal so, dass der Ehemann als Vater des Kindes gilt. Und wenn er diese Rolle wahrnehmen will, dann hat der biologische Vater keine Möglichkeit auch rechtlich Vater zu sein.

Anlässlich der telefonischen Beratung haben wir auch besprochen, dass das Kind ein Recht hat, seine wahren Wurzeln zu kennen. Die Situation ist vergleichbar mit einem Adoptivkind. Das Ehepaar hat denn auch vor, dem Kind offen zu legen, wer sein leiblicher Vater ist. Man hofft sogar auf eine Normalisierung der Beziehung zum biologischen Vater und dass dieser schon bald eine Rolle im Leben des Kindes einnehmen kann. Im Moment aber war es für den Rat suchenden Ehemann und seine Frau beruhigend, nur mal die Rechtslage zu kennen.

Freundliche Grüsse

BEOBACHTER BERATUNGSZENTRUM
Fachbereich Familie

lic. iur. Karin von Flüe

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BEOBACHTER Artikel