Home
Über mich
Betroffene
Komplimente
Bundespolitik
Briefe
Politik
Justiz
Ratgeber
Aktenzitate
Interessenskonflikt
Kinderhandel
Gerichtsverfahren
Themen
Medien
Links
Literatur
Info Material
Veranstaltung
Presseberichte
Impressum
Kontakt
Banner
News
BRIEFE
 
Standort: Home > Briefe > Brief an Regierungsrätin Karin Keller-Sutter

Michael Handel
12. September 2005

PDF Dokument

Brief an Regierungsrätin Karin Keller-Sutter

Justiz- und Polizeidepartement
Regierungsrätin Frau Karin Keller-Sutter
Oberer Graben 32
9001 St.Gallen

Amriswil, den 12. September 2005

Betreff: MARCHE BLANCHE
KJPD St. Gallen unterstützt den sexuellen Missbrauch an Kindern

Sehr geehrte Regierungsrätin Frau Karin Keller-Sutter

Wie bereits im letzten Jahr, nahm ich am diesjährigen Marche Blanche in St. Gallen teil. Eigene Erlebnisse, meine Arbeit unter Betroffenen und meine Öffentlichkeitsarbeit haben mich sensibilisiert, weshalb ich mich auch aktiv gegen Kindesmissbrauch einsetze. Ihren Aufruf gegen Kinderpornographie und gegen jegliche Verletzung der sexuellen Integrität von Kindern unterstütze ich mit aller Deutlichkeit. Umso erschreckender, dass konträr zu Ihrem Standpunkt, Opfer- und nicht Täterpolitik zu betreiben, Ihr Kantonaler Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst (Brühlgasse 35/37, Postfach, 9004 St. Gallen) sexuelle Handlungen an Kindern mit einer überzeugten Täterpolitik fördert und Opfer ungeschützt dem Täter ausliefert.

Gemäss Auffassung der Oberärztin Dr. med. Monika Strauss und der Psychologin Frau Dr. Vera Brunner-Kalmann sind sexuelle Handlungen an Kindern legitim, solange der Täter bei seinen Handlungen keine Triebbefriedigung verspürt, so Zitat aus der Expertise vom 02.09.2003 auf Seite 25: „Für die Definition eines sexuellen Übergriffes fehlt die eigene Triebbefriedigung“ und ergänzend dazu im Ergänzungsgutachten vom 14.06.2004 auf Seite 4: „Es ist unbestritten (und wird auch an keiner Stelle verneint), dass die Interaktionen [...] mit dem Genitalbereich von Fabian als übergriffig gewertet werden mussten und damit sicher ungünstig sind“. Auf ausdrückliche Empfehlung des KJPD St. Gallens hin, wurde das Kind beim Täter plaziert, ohne Auflagen, ohne Kontrolle. Umso erschreckender, als die obig formulierte Kenntnis über den sexuellen Missbrauch seitens des Täters kommt. Vorliegende unterzeichnete Zeugenaussagen (Art 307 StGB) von Frauen und Mütter wurden zugunsten des Täters nicht berücksichtigt.

Das KJPD St. Gallen vertritt die Auffassung, dass ein Kind sexuell missbraucht werden darf, solange der Täter dabei keine Triebbefriedigung verspürt (was schwer nachzuweisen ist). Skandalös, dass die Definition des sexuellen Missbrauchs einzig und allein am Tatempfinden des Täters ausgerichtet wird und nicht am Leiden des Opfers. Damit sind die Täter ausdrücklich legitimiert, Kinder sexuell auszubeuten, solange keine Triebbefriedigung vorliegt, respektive nicht nachgewiesen werden kann. Das Opfer kann keinen Schutz verlangen, seine Bedürfnisse unterliegen dem Tatempfinden des Täters. Der Kinderschutz Schweiz geht davon aus, dass der Anteil weiblicher Täterinnen aller sexuellen Gewalthandlungen gegen Jungen bei 25% liegt. Die Auffassung des KJPD St. Gallen erwirkt, dass diesen Jungen der Schutz vor sexuellem Missbrauch gänzlich entfällt.

Es irritiert, dass Sie sich aktiv gegen Kindesmissbrauch einsetzen - was dringend nötig und richtig ist -, dem entgegen es Ihre Kantonale Institution KJPD für rechtens hält, dass Kinder sexuell missbraucht werden dürfen. Die Veröffentlichung dieser „Fachmeinung“ hat schon etliche erschütternde Reaktionen ausgelöst, der BEOBACHTER hat darüber bereits berichtet. Das KJPD St. Gallen sorgt zum Einen dafür, dass betroffene Kinder weiter ungeschützt der sexuellen Gewalt des Täters überlassen werden, zum Anderen liefert es den Tätern Argumente, so dass sich diese dem Zugriff der Justiz, der Wegnahme und Schutz des Opfers entziehen können.

Der Schutz des Kindes fordert, dass die dafür verantwortlichen „Experten“ aus dem Verkehr gezogen werden. Es kann und darf nicht sein, dass Ihre kantonale – und damit staatliche – Kindesschutzstelle KJPD, sexuellen Missbrauch an Kindern in Expertisen explizit legitimiert und fördert. Um solche Missstände im Keim zu ersticken, werde ich auch in Zukunft diesen Skandal wo immer möglich öffentlich machen. Ich hoffe, dass ich auf Ihre Unterstützung im Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern zählen kann und freue mich auf Ihre Antwort.

Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen

Michael Handel
KINDER OHNE RECHTE
CO-PRÄSIDENT VEREIN ZIVILCOURAGE

top

Regierungsrätin Frau Karin Keller-Sutter
21. November 2005

PDF Dokument

top

Michael Handel
28. November 2005

PDF Dokument

Brief an Regierungsrätin Karin Keller-Sutter

Justiz- und Polizeidepartement
Regierungsrätin Frau Karin Keller-Sutter
Oberer Graben 32
9001 St.Gallen

Amriswil, den 28. November 2005

Betreff: IHR ANTWORTSCHREIBEN VOM 21.11.2005
KJPD St. Gallen unterstützt den sexuellen Missbrauch an Kindern

Sehr geehrte Regierungsrätin Frau Karin Keller-Sutter

Für Ihr Antwortschreiben vom 25.11.2005 bedanke ich mich vielmals. Entgegen Ihrer Annahme bat ich Sie jedoch nicht darum, sich bezüglich meines eigenen Falls einzumischen. Vielmehr möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass das KJPD St.Gallen in seinen Expertisen den Missbrauch an Kindern ausdrücklich als legitim betrachtet und den Opfern kein Schutzbedürfnis einräumt, haben die Täter – nach Auffassung der Untersucherinnen – Anspruch auf die eigene Triebbefriedigung. Diese unhaltbaren Zustände fordern klare Konsequenzen!

Sie weisen zu Recht darauf hin – in meinen Darstellungen ging ich fälschlicher Weise von einer kantonalen Institution aus -, dass das KJPD St.Gallen als Stiftung organisiert und keine kantonale Amtsstelle ist. So amtet Ihre Parteikollegin Frau Erika Forster-Vannini (Ständerätin FDP) als Präsidentin des Stiftungsrates. In Ihrem Antwortschreiben vom 21.11.2005 halten Sie fest, dass die Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienste ihre Aufgaben mit einem Leistungsauftrag des Kantons St.Gallen erfüllen. Ebenso stützen sich Behörden und Gerichte auf die Expertisen des KJPD. Umso mehr kann und darf es nicht sein, dass die Untersucherinnen des KJPD St.Gallen, Täter beim Missbrauch an Kindern schützen und ihre Taten legitimieren. Mit dieser Pro-Pädophilen Haltung gefährdet das KJPD St.Gallen die zu begutachtenden Kinder. Damit, dass das KJPD von Missbrauch betroffene Kinder schutzlos dem Täter überlässt und diese sogar in dessen ungeschützte Obhut empfiehlt, disqualifiziert es sich gleich selbst. Sie versichern, dass Sie sich nach Kräften gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern einsetzen. Dazu gehört nicht nur der wichtige und notwendige Einsatz anlässlich des Schweigemarsches von „Marche Blanche“, sondern auch die effektive Umsetzung des Kindesschutzes in Ihrem eigenen Kanton. Diese arg kinderfeindliche Haltung des KJPD St.Gallen werte ich als Supergau. Massnahmen gegen Pro-Pädophile Gesinnungen sind unverzichtbar.

Gerne teile ich Ihnen auf Ihre Anfrage hin mit, dass die in meinem Schreiben vom 12.09.2005 erwähnten Zitate aus der Expertise des KJPD St.Gallen stammen und die Aussagen des Täters beinhalten. Ergänzend dazu gibt es schriftliche Augenzeugenberichte von Frauen, welche den Kindesmissbrauch ebenfalls bestätigen und welche allesamt auf meiner Webseite publiziert sind und nachgelesen werden können. Dies gilt auch für den Briefwechsel mit Ihrer Person. Solange der Kindesgefährdung beim KJPD St.Gallen nicht konsequent begegnet wird, ist eine weitere Veröffentlichung derselben unverzichtbar.

Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen

Michael Handel
KINDER OHNE RECHTE
CO-PRÄSIDENT VEREIN ZIVILCOURAGE

print top

SUCHBEGRIFF:

 
KJPD St.Gallen
Sexuelle Gewalt
Leserbrief
Flugblatt