Brief an die Oberstufenschulgemeinde Ossingen
Schulpflege Ossingen
Herr Martin Widmer
Schulhaus Orenberg
8475 Ossingen
Effretikon, 15. November 2007
IHR SCHREIBEN VOM 12. NOVEMBER 2007
Sehr geehrter Herr Martin Widmer
Besten Dank für Ihr Schreiben vom 12. November 2007. Ich nehme zur Kenntnis, dass es die Schulpflege Ossingen als ihre gesetzliche Pflicht versteht, Jugendlichge der 2. Oberstufenklasse mit sehr intimen Fragen zu konfrontieren. Entgegen Ihrer Darstellung, wird den Jugendlichen der Fragebogen nur sehr mangelhaft erläutert.
Sie verstehen sicher, dass ich aufgrund des Schutzes der betroffenen Person keine weiteren Angaben zur genannten Untersuchungspraxis der Praxis Zollikofer machen kann. Ich halte aber mit Nachdruck fest, dass im erwähnten Fall ein Mädchen anlässlich einer Schuluntersuchung völlig entblösst vor ihren Mitschülerinnen untersucht worden ist.
Was das Blatt «Sätze vervollständigen» betrifft, äussern Sie sich dazu mit keinem Wort. Dahingehend bitte ich Sie um eine kurze Mitteilung, inwieweit Ihre Schulpflege von diesem Dokument Kenntnis hat und zu welchem Zweck dieses verwendet wird.
Mit freundlichen Grüssen
Michael Handel
KINDEROHNERECHTE.CH
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