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Standort: Home > Briefe > Brief an Oberstufenschulgemeinde Ossingen

Michael Handel
08. November 2007

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Brief an die Oberstufenschulgemeinde Ossingen

Schulpflege Ossingen
Schulhaus Orenberg
8475 Ossingen

Effretikon, 08. November 2007

SCHULARZT DR. MED. JÜRG ZOLLIKOFER

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit beiliegendem Schreiben an Herr Dr. med. Jürg Zollikofer, setze ich Sie darüber in Kenntnis, das besagter Schularzt der Gemeinde Ossingen, Jugendliche anhand des beiliegenden «Fragebogens für Jugendliche» und dem Blatt «Sätze vervollständigen» gegen ihre Eltern und ihr engstes soziales Umfeld ausfragt. Gerade mit Blick auf die Fremdplatzierungsindustrie von Kindern und Jugendlichen fragen sich davon betroffene Eltern zur Recht besorgt, welches Ziel mit dem Ausspionieren der familiären Privatsphäre und des sozialen Umfeldes verfolgt wird. Immerhin ist der Schutz der Privatsphäre Teil der verfassungsmässigen Grundrechte. Diesbezüglich bitte ich Sie darum, mir mitzuteilen, inwieweit die Schulpflege Ossingen Kenntnis des oben genannten Sachverhaltes hat.

Mit freundlichen Grüssen

Michael Handel
KINDEROHNERECHTE.CH

Beilagen:

1. Brief an Dr. med. Jürg Zollikofer, datiert auf den 08. November 2007
2. Fragebogen für Jugendliche
3. Blatt zum Vervollständigen der Sätze

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Oberstufenschulgemeinde Ossingen
12. November 2007
Martin Widmer

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Antwort der Oberstufenschulgemeinde Ossingen

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Michael Handel
15. November 2007

PDF Dokument

Brief an die Oberstufenschulgemeinde Ossingen

Schulpflege Ossingen
Herr Martin Widmer
Schulhaus Orenberg
8475 Ossingen

Effretikon, 15. November 2007

IHR SCHREIBEN VOM 12. NOVEMBER 2007

Sehr geehrter Herr Martin Widmer

Besten Dank für Ihr Schreiben vom 12. November 2007. Ich nehme zur Kenntnis, dass es die Schulpflege Ossingen als ihre gesetzliche Pflicht versteht, Jugendlichge der 2. Oberstufenklasse mit sehr intimen Fragen zu konfrontieren. Entgegen Ihrer Darstellung, wird den Jugendlichen der Fragebogen nur sehr mangelhaft erläutert.

Sie verstehen sicher, dass ich aufgrund des Schutzes der betroffenen Person keine weiteren Angaben zur genannten Untersuchungspraxis der Praxis Zollikofer machen kann. Ich halte aber mit Nachdruck fest, dass im erwähnten Fall ein Mädchen anlässlich einer Schuluntersuchung völlig entblösst vor ihren Mitschülerinnen untersucht worden ist.

Was das Blatt «Sätze vervollständigen» betrifft, äussern Sie sich dazu mit keinem Wort. Dahingehend bitte ich Sie um eine kurze Mitteilung, inwieweit Ihre Schulpflege von diesem Dokument Kenntnis hat und zu welchem Zweck dieses verwendet wird.

Mit freundlichen Grüssen

Michael Handel
KINDEROHNERECHTE.CH

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Oberstufenschulgemeinde Ossingen
29. Dezember 2007
Martin Widmer

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Antwort der Oberstufenschulgemeinde Ossingen

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