Brief an Dr. med. Jürg Zollikofer
Arztpraxis
Dr. med. Jürg Zollikofer
Allgemeine Medizin FMH
Im Zinggen 1
8475 Ossingen
Effretikon, 08. November 2007
FRAGEBOGEN FÜR JUGENDLICHE
Sehr geehrter Herr Dr. med. Jürg Zollikofer
In einer Mitteilung, datiert auf den Herbst 2007, informieren Sie die Eltern über eine bevorstehende Schuluntersuchung. Demnach sollen die Schulkinder auf ihr «Seh- und Hörvermögen» geprüft werden. Zudem werde der «Impfstatus kontrolliert und allenfalls eine schriftliche Empfehlungen abgegeben». Auf weitere Untersuchungen werde verzichtet, ausser DIE ELTERN wünschen ausdrücklich ergänzende ärztliche Abklärungen.
Offenbar scheinen Sie lediglich in der Elternmitteilung die Eltern als Erziehungsberechtigt anzuerkennen. Anders lässt sich nicht erklären, dass Sie die Eltern über Ihren «Fragebogen für Jugendliche» nicht informieren. Diesen haben Sie an der Sekundarschule Ossingen an die dort schulpflichtigen 14-jährigen Jugendlichen verteilt, mit dem ausdrücklichen Hinweis, den Fragebogen ALLEINE, ohne den Einbezug der Eltern auszufüllen.
Der genannte 2-Seitige Fragebogen wie auch die Elternmitteilung liegen mir vor. Beim Durchlesen Ihres selbst formulierten «Fragebogens für Jugendliche» wird schnell klar, weshalb die Eltern aussen vor gelassen werden. Nebst Fragen zur Ernährung und des Wohlfühlens, stellen Sie weitere Fragen, welche um Beispiele zu nennen lauten: «Gehst du gerne zur Schule?» ... «Wie sind deine Leistungen in folgenden Fächern (Note)?» ... «Wieviele Tage hast du im letzten Jahr in der Schule gefehlt?» ... «Gab es in deinen Augen schon grössere Krisen in deiner Familie? Wenn ja, welche?» ... «Fühlst du dich in deiner Familie wohl? Wenn nein, warum nicht?» ... «Kommst du mit deinen Geschwistern gut aus? Wenn nein, mit wem nicht und wieso nicht?» ... «Möchtest du etwas in deinem Verhältnis zu deinen Eltern ändern? Wenn ja, was?» ... «Hast du Pläne für deine Zukunft?» ... «Arbeitest du schon?» ... «Hast du eine/n enge/n Freund/in?» ... «Welche schlechten Gewohnheiten möchtest du ändern» ... «Hattest du schon Schwierigkeiten mit der Polizei?» ... «Nimmst du zur Zeit Drogen (Alkohol, Tabak, Joints, Heroin, Speed)? Wenn ja, welche? Und wie oft?» ... «Nimmt jemand in deiner Familie oder aus deinem Freundeskreis Drogen? Wenn ja, wer?» ... «Hattest du schon mal Geschlechtsverkehr?» ... «Wann hattest du deine erste Blutung?» ... «Was hälst du von Homosexualität?».
Ein weiteres 2-Seitiges Dokument, welches Sie gleichentags den Schülern zustellten, beinhaltet Sätze, welche vervollständigt werden sollten. Die darin genannten Themen zur Gesundheit, Familie, Erziehung, Religion, Weltanschauung und zum persönlichen Empfinden schiessen weit übers Ziel hinaus. Es liegt auf der Hand, dass weder der «Fragebogen für Jugendliche» noch die Vervollständigung der Sätze für eine fachlich kompetente Kontrolle des Seh- und Hörvermögens von Nöten sind.
Die von Ihnen gestellten Fragen beurteile ich – um es höflich auszudrücken – als äusserst problematisch. Ich kann kein Verständnis dafür aufbringen, dass Sie unter Missbrauch Ihrer Aufgabe als Schularzt, Schulkinder hinter dem Rücken ihrer Eltern über äusserst sensible, absolut intime Angelegenheit ausfragen. Einerseits machen Sie die Kinder darauf aufmerksam, dass es o.k. ist, wenn gewisse Fragen nicht beantwortet werden, gleichzeitig aber verletzen Sie die Kindesintressen mit der Androhung, im persönlichen Gespräch weiter nachzuhacken. Mit dem Hinweis, dass die Antworten «Ihr Geheimnis bleiben», machen Sie die befragten Kinder gleichermassen zu Geheimnisträger, und das gegenüber ihrer eigenen Familie und ihren engsten Freunden. Es ist nicht das erste Mal, dass Ihre Tätigkeit als Schularzt negativ auffällt. So wurde mir von einer Betroffenen berichtet, dass ihre ärztliche Kontrolle dahingehend ausufert, dass 14-jährige Mädchen im Beisein ihrer Mitschülerinnen vollständig entblösst untersucht werden.
Die Tatsache, dass Sie als ehemaliger Schulpräsident in Ihrer Aufgabe als Schularzt der Gemeinde Ossingen, Kinder und deren Familien ausspionieren, erinnert an dunkle Kapitel der Geschichte. Eltern müssen sich darauf verlassen können, dass die gesetzliche Schulpflicht nicht insgeheim als Plattform dazu dient, um ohne ihr Wissen Daten über ihre Familie, Erziehung und persönliche Probleme zu sammeln, welche dann allenfalls gegen Eltern und Kinder verwendet werden können. Es gehört zur Aufgabe der zuständigen Gerichte und Vormundschaftsbehörden, sich um die Interessen des Kindes zu kümmern. Die Befragung des Kindes verlangt einen rechtsstaatlich legitimen Entscheid und wird in der Folge fachlich begleitet. Betroffene Kinder werden im Vorfeld dazu auf die Befragung vorbereitet und auf ihre Rechte aufmerksam gemacht.
Ihr «Fragebogen für Jugendliche» und Ihr Dokument zum Vervollständigen der Sätze wirft grundlegende Fragen auf:
- Für welche öffentliche Aufgabe benötigen Sie diese Informationen?
- Haben Sie die zuständige Schulbehörde über Ihre Datenbeschaffung und über Ihren «Fragebogen für Jugendliche» in Kenntnis gesetzt?
- Der Zweck Ihres Fragebogens wird mit der Hilfe am Jugendlichen begründet. Worauf basiert diese Ihre Hilfe und wie sieht diese in der Praxis aus?
- Weshalb werden die Eltern der Kinder darüber nicht in Kenntnis gesetzt?
- Ihre Adresse lässt sich auf den beiden Dokumenten nicht finden. Warum nicht?
- In welcher Form werden die Daten gespeichert und für wie lange?
- Wer hat Zugang zu diesen Informationen?
- Für welche Zwecke werden die Fichen tatsächlich verwendet?
Für Ihre Antwort bedanke ich mich herzlich zum Voraus.
Mit freundlichen Grüssen
Michael Handel
KINDEROHNERECHTE.CH
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2. Datenschutzbeauftragter Kanton Zürich, Postfach, 8090 Zürich
3. Schulpflege Ossingen, Schulhaus Orenberg, 8475 Ossingen
4. Redaktion BEOBACHTER |