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Standort: Home > Briefe > Brief an den Sonnenhof Arlesheim

Michael Handel
22. November 2007

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Brief an den Sonnenhof Arlesheim

Sonnenhof Arlesheim
Herr Charles Wüest
Obere Gasse 10
4144 Arlesheim

Effretikon, 22. November 2007

FREIHEITSBERAUBUNG DURCH WILLKÜRLICHE FIXIERUNG

Sehr geehrter Herr Charles Wüest

Gemäss den Akten, die mir vorliegen, veranlasst der Sonnenhof Arlesheim die Fixierung seelenpflege-bedürftiger Erwachsener über die Mittagszeit, in der Nacht und während des Wochenendes. Insgesamt werden also Patienten während 12 Stunden am Tag mit einem Magnetgurt ans Bett fixiert.

Ursache dieser Fixierung ist nicht etwa das Verhalten der Patienten. Vielmehr nennt der Sonnenhof Gründe, welche nicht mehr nachvollziehbar sind. So würden in der Mittagswache Supervisionen und Teamsitzungen gehalten und damit würde es am nötigen Pflegepersonal fehlen. Dass die Fixierung in der mangelnden Betreuungsstruktur des Sonnenhofes liegt und nicht etwa an den Insassen, bestätigt auch das Schreiben des Sonnenhofes vom 12. Januar 2007, worin Frau Annelies Verdugo gegenüber dem gesetzlichen Vertreter eines Patienten festhält: «Wie wir aber schon mehrfach dargelegt haben, zuletzt bei unserem Gespräch am 12.12.2006 im KJPD Bruderholz können wir aufgrund unserer finanziellen und personellen Ressourcen keine andere Möglichkeit anbieten».

In einer Vereinbarung, datiert auf den 20. November 2006 verlangt der Sonnenhof explizit, dass der 17-jährige Lukas «Während der Mittagswachen als auch während der Nachtpiketts, auch während des Wochenendes weiterhin angegurtet» wird. Der gesetzliche Vertreter, Herr Hanspeter Sterchi, verweigerte in der Folge zu Recht die Unterzeichnung dieser Vereinbarung. Mit Email vom 22. November 2007 stellte Ihr Mitarbeiter Herr Marek Kislak klar, das Betreuungsteam sei «nicht bereit auf keinen der Punkte zu verzichten».

Auch wenn die Arbeit mit Seelenpflege-bedürftigen Erwachsenen oft alles andere als einfach ist, haben hilfsbedürftige Menschen dennoch das unveräusserliche Recht auf menschenwürdige Behandlung. Eine befristete Fixierung eines Patienten ist nur dann gerechtfertigt, wenn damit einer Eigen- und Fremdgefährdung sinnvoll begegnet werden kann. Schon gar nicht eignet sich die Fixierung als unbefristetes präventives Mittel, um bereits im Vorfeld eine Gefährdungssituation auszuschliessen. Damit wird tief in die Würde, die körperliche Integrität und das Selbstbestimmungsrecht der Insassen eingegriffen. Die Tatsache, dass Patienten in Ihrer Institution seit mehreren Jahren das halbe Leben fixiert werden, verträgt sich weder mit den Verfassungsgrundrechten noch mit der von Ihnen proklamierten anthroposophischen Heilpädagogik Rudolf Steiners. Die Insassen erleben alles andere als das auf Ihrer Webseite angestrebte Hauptanliegen, Schutz, Liebe und Geborgenheit zu vermitteln.

Die unbefristete und tägliche Fixierung im Sonnenhof erfüllt den Tatbestand der Freiheits- beraubung. Keinesfalls rechtfertigen lässt sich diese mit der mangelnden Infrastruktur Ihrer Institution. Ihr Heim hat die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen. Sieht sich der Sonnenhof dazu ausserstande, ist eine Fortsetzung Ihres Heimbetriebes nicht weiter zu verantworten.

Ich erwarte von Ihnen innert angemessener Frist eine klare Auskunft zur aktuellen Situation im Sonnenhof sowie das unverzügliche Einhalten der gesetzlichen Richtlinien.

Wie aus den Akten weiter hervorgeht, wandte sich Herr Hanspeter Sterchi als sorgeberechtigter Vater wiederholt an Ihre Institution und verlangte klare Angaben zur Finanzierung seines Sohnes Lukas. In der Folge hat Frau Annelies Verdugo Herr Sterchi fortlaufend hingehalten. Darf ich Sie bitten, Herrn Sterchi in den nächsten Tagen die detaillierten Abrechnungen für die Jahre 2005 bis 2007 zukommen zu lassen.

Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen

Michael Handel
KINDEROHNERECHTE.CH

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Sonnenhof Arlesheim
30. November 2007
Geschäftsführer Charles Wüest

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Antwort des Sonnenhofes Arlesheim

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Michael Handel
03. Dezember 2007

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Brief an die Fachstelle für Sonderschulung,
Jugend- und Behindertenhilfe

Fachstelle für Sonderschulung, Jugend- und Behindertenhilfe
Ergolzstrasse 3
Postfach
4414 Füllinsdorf

Effretikon, 03. Dezember 2007

SONNENHOF ARLESHEIM

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Brief vom 22. November 2007 habe ich den Heimleiter des Sonnenhof Arlesheim, Herr Charles Wüest, auf die unrechtmässige Fixierung seelenpflege-bedürftiger Erwachsener aufmerksam gemacht und eine Stellungnahme gefordert. Der Sonnenhof Arlesheim bestätigte mit Schreiben vom 30. November 2007 meine Vorwürfe, verweigert jedoch eine Stellungnahme und hüllt sich weiter in Schweigen. Entgegen seiner offiziellen Beteuerung verzichtet er zudem auf den Einbezug des erziehungsberechtigten Vaters.

Wenn Behinderte täglich für 12 Stunden präventiv und aufgrund fehlendem Pflegepersonal willkürlich ihrer Freiheit beraubt werden, ist das nicht Privatsache des Sonnenhofes, sondern klar im öffentlichen Interesse. Die Leitung des Sonnenhofes verkennt die Situation, wenn sie meint, dazu keine Stellung beziehen zu müssen.

Bewegen sich die Zustände weiterhin im Dunkeln und findet keine Korrektur der Missstände statt, erwäge ich eine öffentliche Diskussion rund um die Zustände im Sonnenhof Arlesheim. Ihre Fachstelle hat die Aufsicht über den Sonnenhof. Sollte der Sonnenhof auch in Zukunft unter Verneinung jeglichen Handlungsbedarfes die Grundrechte der Heiminsassen auf eklatante Art und Weise verletzten und sich einer Stellungnahme entziehen, sehe ich die Fortführung des Heimbetriebes als nicht weiter zumutbar. Dahingehend bitte ich Sie höflich, mich über Ihre weiteren Schritte zu informieren.

Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen

Michael Handel
KINDEROHNERECHTE.CH

Beilagen:

1. Brief an Sonnenhof Arlesheim vom 22. November 2007
2. Antwortschreiben Sonnenhof Arlesheim vom 30. November 2007

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Fachstelle für Sonderschulung, Jugend- und Behindertenhilfe
05. Dezember 2007
Dienststellenleiter Rene Broder

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Antwort der Fachstelle für Sonderschulung,
Jugend- und Behindertenhilfe

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SUCHBEGRIFF:

 
Pressemitteilung
BAZ vom 14.12.2007
Sonnenhof uneinsichtig
Sonnenhof Arlesheim