Brief an den Sonnenhof Arlesheim
Sonnenhof Arlesheim
Herr Charles Wüest
Obere Gasse 10
4144 Arlesheim
Effretikon, 22. November 2007
FREIHEITSBERAUBUNG DURCH WILLKÜRLICHE FIXIERUNG
Sehr geehrter Herr Charles Wüest
Gemäss den Akten, die mir vorliegen, veranlasst der Sonnenhof Arlesheim die Fixierung seelenpflege-bedürftiger Erwachsener über die Mittagszeit, in der Nacht und während des Wochenendes. Insgesamt werden also Patienten während 12 Stunden am Tag mit einem Magnetgurt ans Bett fixiert.
Ursache dieser Fixierung ist nicht etwa das Verhalten der Patienten. Vielmehr nennt der Sonnenhof Gründe, welche nicht mehr nachvollziehbar sind. So würden in der Mittagswache Supervisionen und Teamsitzungen gehalten und damit würde es am nötigen Pflegepersonal fehlen. Dass die Fixierung in der mangelnden Betreuungsstruktur des Sonnenhofes liegt und nicht etwa an den Insassen, bestätigt auch das Schreiben des Sonnenhofes vom 12. Januar 2007, worin Frau Annelies Verdugo gegenüber dem gesetzlichen Vertreter eines Patienten festhält: «Wie wir aber schon mehrfach dargelegt haben, zuletzt bei unserem Gespräch am 12.12.2006 im KJPD Bruderholz können wir aufgrund unserer finanziellen und personellen Ressourcen keine andere Möglichkeit anbieten».
In einer Vereinbarung, datiert auf den 20. November 2006 verlangt der Sonnenhof explizit, dass der 17-jährige Lukas «Während der Mittagswachen als auch während der Nachtpiketts, auch während des Wochenendes weiterhin angegurtet» wird. Der gesetzliche Vertreter, Herr Hanspeter Sterchi, verweigerte in der Folge zu Recht die Unterzeichnung dieser Vereinbarung. Mit Email vom 22. November 2007 stellte Ihr Mitarbeiter Herr Marek Kislak klar, das Betreuungsteam sei «nicht bereit auf keinen der Punkte zu verzichten».
Auch wenn die Arbeit mit Seelenpflege-bedürftigen Erwachsenen oft alles andere als einfach ist, haben hilfsbedürftige Menschen dennoch das unveräusserliche Recht auf menschenwürdige Behandlung. Eine befristete Fixierung eines Patienten ist nur dann gerechtfertigt, wenn damit einer Eigen- und Fremdgefährdung sinnvoll begegnet werden kann. Schon gar nicht eignet sich die Fixierung als unbefristetes präventives Mittel, um bereits im Vorfeld eine Gefährdungssituation auszuschliessen. Damit wird tief in die Würde, die körperliche Integrität und das Selbstbestimmungsrecht der Insassen eingegriffen. Die Tatsache, dass Patienten in Ihrer Institution seit mehreren Jahren das halbe Leben fixiert werden, verträgt sich weder mit den Verfassungsgrundrechten noch mit der von Ihnen proklamierten anthroposophischen Heilpädagogik Rudolf Steiners. Die Insassen erleben alles andere als das auf Ihrer Webseite angestrebte Hauptanliegen, Schutz, Liebe und Geborgenheit zu vermitteln.
Die unbefristete und tägliche Fixierung im Sonnenhof erfüllt den Tatbestand der Freiheits- beraubung. Keinesfalls rechtfertigen lässt sich diese mit der mangelnden Infrastruktur Ihrer Institution. Ihr Heim hat die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen. Sieht sich der Sonnenhof dazu ausserstande, ist eine Fortsetzung Ihres Heimbetriebes nicht weiter zu verantworten.
Ich erwarte von Ihnen innert angemessener Frist eine klare Auskunft zur aktuellen Situation im Sonnenhof sowie das unverzügliche Einhalten der gesetzlichen Richtlinien.
Wie aus den Akten weiter hervorgeht, wandte sich Herr Hanspeter Sterchi als sorgeberechtigter Vater wiederholt an Ihre Institution und verlangte klare Angaben zur Finanzierung seines Sohnes Lukas. In der Folge hat Frau Annelies Verdugo Herr Sterchi fortlaufend hingehalten. Darf ich Sie bitten, Herrn Sterchi in den nächsten Tagen die detaillierten Abrechnungen für die Jahre 2005 bis 2007 zukommen zu lassen.
Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen
Michael Handel
KINDEROHNERECHTE.CH |