Home
Über mich
Betroffene
Komplimente
Bundespolitik
Briefe
Politik
Justiz
Ratgeber
Aktenzitate
Interessenskonflikt
Kinderhandel
Gerichtsverfahren
Themen
Medien
Links
Literatur
Info Material
Veranstaltung
Presseberichte
Impressum
Kontakt
Banner
News
BRIEFE
 
Standort: Home > Briefe > Brief an den Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich

Michael Handel
12. Juni 2008

PDF Dokument

Brief an den Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich

Datenschutzbeauftragter Kanton Zürich
Frau Barbara Mathis
Postfach
8090 Zürich

Effretikon, 12. Juni 2008

FRAGEBOGEN FÜR JUGENDLICHE

Sehr geehrte Frau Barbara Mathis

Bereits mit Schreiben vom 08. November 2007 habe ich mich bezüglich des Fragebogens für Jugendliche an Ihre Stelle gewandt. Mit Schreiben vom 06. Dezember 2007 nahmen Sie Stellung dazu.

Meine weiteren Recherchen in dieser Angelegenheit ergaben, dass mehrere Fragebögen für Jugendliche im Umlauf sind, die inhaltlich teilweise stark voneinander abweichen und deren Urheberschaft grösstenteils bis heute nicht feststeht. Das Volksschulamt des Kantons Zürich bestätigte mit Schreiben vom 06. Februar 2008, dass der Fragebogen für Jugendlichen ein «zusätzliches Angebot zum gesetzlich vorgeschriebenen Untersuch in der Oberstufe» darstellt und die Eltern darüber nicht in Kenntnis gesetzt werden.

Kraft Artikel 5 der Schweizer Bundesverfassung ist das Recht Grundlage und Schranke des staatlichen Handelns. Indem das Volksschulamt durch die Schulbehörde und den Schularzt ausserhalb eines gesetzlichen Auftrages und ohne ausdrückliches Einverständnis der Eltern, Kinder mit hochsensiblen Fragen konfrontiert und kantonsweit systematisch Daten erhebt, verstösst es elementar gegen Verfassungsgrundrecht. Ausserhalb des staatlichen Auftrages liegt die Erziehung uneingeschränkt bei den Eltern. Das Verteilen des Fragebogens für Jugendliche greift damit direkt in die Erziehungsbefugnis der Eltern ein. Die Tatsache, dass der Fragebogen heimlich verteilt wird, offenbart ein tiefgreifendes Misstrauensvotum gegenüber den Erziehungsberechtigen. Die Behauptung des Volksschulamtes, das Ausfüllen des Fragebogens sei freiwillig und die Daten würden dem Arztgeheimnis unterstehen, steht als einseitige Behauptung im Raum und ändert nichts an der Widerrechtlichkeit. Gerade § 51 des Volksschulgesetzes, welcher verlangt, dass die Schulpflege Meldung bei der Vormundschaftsbehörde machen muss, sobald Anzeichen dafür festgestellt werden, dass das Kindeswohl einer Schülerin oder eines Schülers gefährdet ist, lassen starke Zweifel an dieser Behauptung aufkommen. Immerhin hält der Fragebogen der Schulpflege Ossingen fest, dass der Schularzt Dr. med. Jürg Zollikofer bei nicht beantworteten Fragen persönlich nachhacken wird. Herr Zollikofer war in der Vergangenheit zudem Präsident der Oberstufenschulgemeinde.

Selten bin ich bei Recherchen auf so verschlossene Türen und Heimlichtuerei gestossen. Das nicht ohne Grund. Fragen an minderjährige Kinder über vorhandene familiäre Schwierigkeiten, über Eltern und Geschwister, über Probleme mit Drogen und der Polizei, wie auch über das Sexualleben und über die Wertung sexueller Orientierungen schiessen massiv übers Ziel hinaus. Kinder sollen ihre Eltern und ihr soziales Umfeld sogar strafrechtlichen Verhaltens beschuldigen! Der Fragebogen für Jugendliche beinhaltet Fragen wie: «Gab es in deinen Augen schon grössere Krisen in deiner Familie? Wenn ja, welche?» ... «Fühlst du dich in deiner Familie wohl? Wenn nein, warum nicht?» ... «Kommst du mit deinen Geschwistern gut aus? Wenn nein, mit wem nicht und wieso nicht?» ... «Möchtest du etwas in deinem Verhältnis zu deinen Eltern ändern? Wenn ja, was?» ... Hast du eine/n enge/n Freund/in?» ... «Hattest du schon Schwierigkeiten mit der Polizei?» ... «Nimmst du zur Zeit Drogen (Alkohol, Tabak, Joints, Heroin, Speed)? Wenn ja, welche? Und wie oft?» ... «Nimmt jemand in deiner Familie oder aus deinem Freundeskreis Drogen? Wenn ja, wer?» ... «Hattest du schon mal Geschlechtsverkehr?» ... «Wann hattest du deine erste Blutung?» ... «Was hälst du von Homosexualität?».

Der Souverän hat das Recht auf klare Antworten und auf Transparenz. Ganz besonders dann, wenn staatliche Institutionen in das Erziehungsrecht eingreifen. Kraft § 43 b. der Volksschulverordnung steht es zudem in der Kompetenz der Eltern, selbst darüber zu entscheiden, ob der vorgeschriebene Arztuntersuch durch den Schularzt oder durch den Vertrauensarzt durchgeführt werden soll. Die Kosten dafür muss die politische Gemeinde in der Höhe der Schularztentschädigung übernehmen. Der Kinder- oder Hausarzt darf dem Schularzt dabei keine Gesundheitsdaten bekanntgeben, sondern informiert lediglich über den erfolgten Untersuch. Über diese Alternative zum Schularzt werden Eltern in den seltensten Fällen in Kenntnis gesetzt, teilweise wissen nicht einmal die Schulbehörden davon Bescheid. Diese Tatsache unterstreicht, wie gravierend der Fragebogen für Jugendliche in die Erziehungskompetenzen der Eltern eingreift.

Der Leiter des schulärztlichen Dienstes des Kantons Zürich, Herr Dr. med. Felix Dinkelmann verweist in seinem Schreiben vom 06. Februar 2008 darauf, dass der Frageboten von Juristen und dem Datenschutzbeauftragten gutgeheissen wurde. Daraus ergeben sich folgende Fragen an Ihre Stelle.

  1. Hat der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich Kenntnis der beiliegenden drei unterschiedlichen Fragebögen für Jugendliche, welche aktuell im Kanton Zürich systematisch an Oberstufenschüler verteilt werden?
  2. Benötigt dieses staatliche Handeln ausserhalb der gesetzlichen Schulpflicht die Einwilligung der Eltern?
  3. Erlauben es geltende Gesetze, Daten durch Minderjährige zu erheben?
  4. Welche Datenschutzbestimmungen oder andere rechtliche Grundlagen erlauben es dem Volksschulamt, resp. der Schulbehörde und dem Schularzt, flächendecken im Kanton Zürich Daten über das Wohlbefinden der Schüler, über ihr familiäres und soziales Umfeld, über sexuelle Erfahrungen und Wertungen und über strafrechtliches Verhalten nicht nur der eigenen Person sondern auch das der Eltern, Geschwister und Freunde, zu erheben?
  5. Erkennt der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich Handlungsbedarf?

Für das Beantworten meiner Fragen danke ich Ihnen zum Voraus. Ich bitte um klare Antworten, um Spekulationen ausschliessen zu können.

Mit freundlichen Grüssen

Michael Handel
KINDER OHNE RECHTE

Beilagen:

1. Drei unterschiedliche Fragebögen für Jugendliche
2. Blatt zum Vervollständigen der Sätze
3. Brief des Volksschulamtes des Kantons Zürich vom 06. Februar 2008

top

Datenschutzbeauftragter Kanton Zürich
11. Juli 2008
Barbara Mathis

PDF Dokument

top

Datenschutzbeauftragter Kanton Zürich
23. September 2008
Barbara Mathis

PDF Dokument

print top

SUCHBEGRIFF:

 
Pressemitteilung
Pressemappe als ZIP
 
Bildungsdirektion Zürich
Datenschutz Zürich
Oberstufe Ossingen
Dr. med. Jürg Zollikofer
 
An DSB vom 08.11.2007
DSB Zürich 06.12.2007
 
Fragebogen Ossingen
Zusatzfragen Ossingen
Fragebogen Männedorf
Fragebogen Zell
Fragebogen Winterthur
Fragebogen Stadt Zürich
Fragebogen Stadt Bern
 
ZH Merkblatt
ZH Interview Grundstufe
ZH Fragebogen Schüler
ZH Fragebogen Eltern
ZH Fragebogen Lehrer
 
LVB vom 18.02.2008
BAZ vom 19.02.2008
BAZ vom 05.04.2008