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Standort: Home > Briefe > Leserbrief an den BEOBACHTER

Michael Handel
27. August 2008

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Leserbrief an den BEOBACHTER

DER SCHWEIZERISCHE BEOBACHTER
Frau Conny Schmid
Förrlibuckstrasse 70
Postfach
8021 Zürich

Effretikon, 27. August 2008

DER KAMPF UMS KIND GEHT WEITER

Sehr geehrte Frau Conny Schmid

Ihr Artikel «Der Kampf ums Kind geht weiter» habe ich mit Interesse gelesen. Ich bin Vater zweier Kinder, hatte nach der Trennung sechs Jahre lang das gemeinsame Sorgerecht inne und bin Mitglied der Schweizerischen Vereinigung für gemeinsame Elternschaft (Gecobi). Nachfolgend mein Leserbrief dazu:

 

Verfassungsgrundrecht

Das Recht zur Sorge um das eigene Kind sollte in der Verfassung verankert werden und sollte nur auf Antrag des urteilsfähigen Kindes in begründeten Fällen, z.B. bei sexueller Gewalt, einem Elternteil entzogen werden dürfen. Denn der Entzug des Sorgerechts kommt einer Amputation des Elternseins gleich. Als Vater und Mutter ist man emotional mit dem Kind verbunden, daran ändert auch die Scheidung nichts. Ein Unding also, dass mit dem Entzug des Sorgerechts der betreffende Elternteil von prägenden Entscheidungen im Leben seines Kindes ausgeschlossen wird. Erzieherisches Versagen ist nicht Voraussetzung dazu. Fakt ist, dass in der Praxis der obhutsberechtigte Elternteil die alltäglichen Entscheide dem Kind betreffend so oder so alleine fällen muss. Die von feministischer Seite heraufbeschworene Gefahr, die Erziehung des Kindes könnte mit dem Erhalt des Sorgerechts gefährdet sein, ist reines Geplänkel.

Michael Handel
KINDER OHNE RECHTE

 
Mit freundlichen Grüssen

Michael Handel
KINDER OHNE RECHTE

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