Brief an das Schweizer Parlament
Bisikon, den 07. April 2006
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin
Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte
Sehr geehrte Damen und Herren Ständeräte und Nationalräte
Wie die «Rundschau» am 22. Februar 2006 in einem erschütternden Beitrag berichtete, wurde einem Ehepaar in Ebnat-Kappel ohne Vorwarnung ihre beiden Kinder weggenommen. Dabei wurden die verzweifelten Eltern – gegen die selbst keine Vorwürfe erhoben wurden – über Tage hinweg im Unklaren gelassen, wo sich ihre 10 und 12 jährigen Kinder denn nun befinden. Nach einer Woche nahm das Drama ein vernünftiges wie auch peinliches Ende: Beide Kinder wurden – vom behördlichen Vorgehen traumatisiert – zu ihren Eltern nach Hause entlassen. Das Schicksal und die Verzweiflung dieser vom Versagen der Behörde betroffenen Familie berührten viele Schweizer und Schweizerinnen. Solche spektakulären öffentlichen Fälle sind jedoch nur die Spitze des Eisbergs, denn das der Öffentlichkeit verborgene Leid der weiteren heute 25'000 fremdplatzierten Kindern bleibt nach wie vor weitgehend unbeachtet.
Dabei sollte es uns nicht fremd sein. Vorangegangen ist das Leid der auf dem Markt versteigerten Kinder, das der Jenischen und der Verdingkinder. Heute heissen sie Pflegekinder, was mit Blick auf die heute gängige Praxis korrekterweise als «Schweizer Kinderhandel» bezeichnet werden muss. Der Marktwert eines Pflegekindes liegt heute gut und gerne bei CHF 300.- und mehr pro Tag. Dementsprechend hart umkämpft sind die damit verbundenen Anstrengungen im Bereich Heim- und Pflegekinder. Wie früher werden Pflegekinder heute noch wirtschaftlich ausgebeutet, wie früher müssen sie bei Bauern arbeiten, wie früher reagieren die Entscheidungsträger auf die steigende Nachfrage mit vermehrten Fremdplatzierungen. Ohne den Sozialstaat in seiner Notwendigkeit zu hinterfragen ist doch festzuhalten, dass die Existenz des Sozialwesens mitsamt den damit verbundenen Tausenden von Arbeitsplätzen im Endeffekt davon abhängt, ob «Kunden» diese «Dienstleistung» beanspruchen. Die für den Steuerzahler alleine im Pflegekinderwesen jährlich anfallenden Milliarden an Kosten sind jedoch nichts im Vergleich mit dem dahinter verborgenen Elend für Kinder und Eltern.
In der Präambel der Schweizerischen Bundesverfassung wird feierlich festgehalten, «dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen». Dass staatliche Hilfe allzu oft in einem familiären Desaster endet, ist heute augenscheinlich. Neben der Tatsache, dass nicht selten eine unqualifizierte Laienbehörde für den Entzug der elterlichen Obhut und Sorge verantwortlich ist, schützt die Justiz in den meisten Fällen das Vorgehen der Entscheidungsträger und Behörden ungeachtet des wahren Sachverhalts. Suchen Betroffene Hilfe bei Politikern, werden diese höflich auf die Gewaltentrennung hingewiesen. Eine Gewaltentrennung welche de Facto längst keine mehr ist: Dank Filz und Interessengemeinschaften ist es zum Beispiel im Thurgau ohne weiteres möglich, Gerichtspräsident, Kantonsparlamentarier und Rechtsvertreter in einer Person zu sein. Daneben werden weitere Ämter in Militär, Wirtschaft, und Kirche wahrgenommen. Das Prinzip der Gewaltentrennung geht dem entgegen davon aus, dass Legislative, Exekutive und Judikative sich gegenseitig kontrollieren, damit nicht einzelne Personen oder Gruppen zu mächtig werden und sich damit selbst Vorteile verschaffen, statt dem Gemeinwohl zu dienen. Statt diesem Prinzip zu folgen, indem das Parlament seine Aufsicht über die Justiz wahrnimmt, werden die Schwachen im Regen stehen gelassen. Bei den Betroffenen bleibt Enttäuschung und Frustration zurück. Die Tatsache, dass ein Grossteil der Betroffenen benachteiligt werden und vor Gericht selbst bei offensichtlichen Verstössen der Staatsorgane gegen das Gesetz keine Chance haben Recht zu erhalten, zeigt, dass das einem modernen Rechtsstaat zugrundeliegende Prinzip der Gewaltentrennung nicht mehr richtig funktioniert. Vermehrt gibt es, zwar formaljuristisch gut begründete, aber dennoch korrumpierte Behörden- und Gerichtsentscheide, deren staatsrechtliche Legitimation ernsthaft angezweifelt werden muss.
Basierend auf meiner Öffentlichkeitsarbeit wurde ich vielfach von betroffenen Vätern und Müttern mit den Missständen im Sozialwesen konfrontiert. Dazu kommen eigene Erfahrungen mit der Behörden- und Gerichtspraxis. Es zeigte sich, dass die Probleme grundlegender Natur sind. In der beiliegenden Zusammenfassung «Schweizer Kinderhandel – Missstände im Pflegekinderwesen sowie in der Praxis des Vormundschaftsrechtes» wird diese Fehlentwicklung – untermauert mit Forderungen nach nötigen politischen Veränderungen – denn auch ausführlich dargelegt. Als Konsequenz meiner Öffentlichkeitsarbeit und als Vorstandsmitglied im Verein ZIVILCOURAGE werde ich Ihnen, auch mit Blick auf meine gesellschaftliche Verantwortung als Schweizer Bürger, in Zukunft gerne weitergehende Informationen zukommen lassen.
Mit der höflichen Bitte um Kenntnisnahme verbleibe ich
hochachtungsvoll
Michael Handel
KINDEROHNERECHTE.CH
GRÜNDUNGSMITGLIED VEREIN ZIVILCOURAGE |