Sich selbst der Nächste
Im Kanton Thurgau ist erlaubt, was in anderen Kantonen verboten ist. So kann z.B. ein Präsident des Bezirksgerichtes gleichzeitig eine Anwaltspraxis führen. Dies führt zu diversen massiven Interessenskonflikten, durch welche die Unparteilichkeit eines Richters und Gerichtes nicht mehr gewährleistet ist.
So gehört es zum richterlichen Alltag, einen Fall zu beurteilen und darin Verfügungen zu erlassen, in welchem die Rechtsvertretung der einen Partei in einem anderen Verfahren die Gegenpartei vertritt. Im dümmsten Fall kann es dann sein, dass die eine Partei durch den Gerichtspräsidenten des Nachbarbezirks vertreten wird, bei welchem der Richter ebenfalls gerade einen Fall zu vertreten hat. Beim Bezirksgericht Bischofszell musste ich zur Einvernahme in die Anwaltskanzlei (auch Wohnhaus) des Bezirksgerichtspräsidenten Herr Hans Munz in Amriswil, das Gerichtsgebäude selbst liegt in Bischofszell. Schlichtweg unglaublich und skandalös. |