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Thurgauer Zeitung
24. September 2008

Heimleiter freigesprochen

Das Obergericht hat die Verurteilung eines Heimleiters wegen Freiheitsberaubung aufgehoben. Dieser hatte vor Bundesgericht rekurriert.

Frauenfeld – Der ehemalige Leiter des mittlerweile geschlossenen Haus Chance in Amriswil ist vom Obergericht freigesprochen worden. Es hatte ihn ursprünglich wegen Freiheitsberaubung zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 90 Franken verurteilt. Im März hat das Bundesgericht eine Berufungsklage des Heimleiters aber teilweise gutgeheissen und den Fall ans Obergericht zurückgewiesen.

Der Heimleiter hatte 2004 eine17-jährige renitente Heimbewohnerin gegen ihren Willen in einen Time-out-Aufenthalt zu einer Pflegefamilie überführt. Unterwegs hinderte er sie mit Gewalt daran, aus seinem Auto zu fliehen. Die Verlegung der Jugendlichen war von ihrem Beistand erlaubt worden. Der Beistand sei dazu gar nicht berechtigt gewesen, beschied aber das Bundesgericht. Somit habe sich der Heimleiter fälschlicherweise für befugt gehalten, den Transport durchzuführen. Das Obergericht musste nun klären, ob der Heimleiter diesen Irrtum hätte vermeiden können. Falls der Irrtum als unvermeidbar eingestuft wird, sei der Leiter freizusprechen. Ausserdem erfüllt die auf der Fahrt angewendete Gewalt laut Bundesgericht nur den Tatbestand der Körperverletzung und nicht der Freiheitsberaubung.

Laut dem gestern vom Heimleiter veröffentlichten Urteil kam das Obergericht nun zum Schluss, dass ein Nachweis, ob der Irrtum vermeidbar gewesen wäre, nicht erbracht werden kann. Darum sei der Heimleiter freizusprechen. Auch sei nicht mehr zu diskutieren, ob die Gewalt nur den Tatbestand der Körperverletzung erfülle. Das Obergericht verweist die Entschädigungsforderungen an den nun Freigesprochenen auf den Zivilweg. Er selber erhält eine Verfahrensentschädigung von 13 558 Franken. (wid)

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