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Michael Handel
27. August 2004

Schweizer Kinderhandel

Unter dem Begriff «Schweizer Kinderhandel» verstehe ich sinngemäss, dass durch das Vermitteln und Herumschieben von Kindern, Geld verdient wird. Darunter zähle ich Schweizer Privatunternehmen, Aktiengesellschaften und Institutionen, welche ausschliesslich mit dieser Form von Geschäften ihr Geld verdienen und keine bis minimale andersweitige Dienstleistungen erbringen.

Durch meine Arbeit mit Betroffenen und der Auseinandersetzung mit der damit verbundenen Problematik wurde ich mit der Praxis der Pflege- und Heimkinder konfrontiert. Nachforschungen haben bestätigt, was ich zu Beginn nicht zu glauben vermochte. In den letzten Jahren werden vermehrt Kinder durch privatwirtschaftlich geführte Unternehmen mit rein ökonomischen (finanziellen) Interessen an Pflegefamilien vermittelt. Darunter ist auch ein Heim, welches Pflegekinder sucht, deren Leiter bereits rechtskräftig wegen mehrfacher Kindesmisshandlungen verurteilt worden ist und dessen Heim bereits mit superprovisorischer Verfügung geschlossen wurde.

Andrea Keller, Leiterin der Fachstelle Pflegekinder in Thurgauischen Weinfelden stellt fest: «Jugendliche sind ein Geschäft». Wie gross das Geschäft mit Kinder und Jugendliche ist, wird ersichtlich, wenn man berücksichtigt, dass pro Pflegekind und Tag bis zu Fr. 550.- (z.B. bei ausserkantonalen Platzierungen) an die zuständige Institution bezahlt wird.

Die Pflegekinder Aktion Schweiz legt offen, dass schätzungsweise 14'000 Kinder in Pfegefamilien platziert wurden. Weitere 11'000 leben gemäss nicht bestätigten Angaben in Heimen. Eine immense Zahl, geht man davon aus, dass in der Schweiz im Jahr 2003 exakt 71'800 Kinder geboren wurden.

Unheimlich und geradewegs skandalös ist dieses Geschäft mit Kindern, berücksichtigen wir, dass jene Verteiler-Institutionen selbst Berichte schreiben und damit direkt Einfluss auf die Dauer der Fremdplatzierung nehmen. Mit dieser Praxis haben Kinder kaum Chancen, zurück zu ihren Eltern zu gelangen. Langfristige Platzierungen bei Pflegefamilien sind die Konsequenz davon, deren einzigen "Nutzen" es ist, Geld mit Kinder zu verdienen.

«Pflegekinder darf im Prinzip jeder vermitteln. Es braucht keine Bewilligung von Staat, und es gibt keine Aufsicht» so der St. Galler Tagblatt in seiner Ausgabe vom 23. Februar 2005. Und weiter: Die Pflegefamilie muss "mit mindestens einer amtlichen Kontrolle pro Jahr rechnen, es sei denn, der gesetzliche Vertreter (z.B. Vormund) oder der Versorger des Kindes schaue selber zum Rechten oder es bestehe kein Anlass für eine Inspektion, weil dem Kinder keine Gefahr zu drohen scheint". Nach diesen Richtlinien sind die Betreuungsqualität keinesfalls gewährleistet, von Übergriffen durch Pflegeeltern hört man immer wieder.

In der Praxis sieht es dann so aus, dass Familien und Bauern mit geringem Einkommen und mit bereits bestehender Infrastruktur Pflegekinder bei sich aufnehmen. Damit verdienen sie ein Zubrot, was an "Staatssubventionen" erinnert. Darüber hinaus helfen die Jugendlichen im Betrieb kostengünstig mit. Dies wird dann angepriesen mit einem "abwechslungsreichen Erlebnisfeld mit sinnvoller Beschäftigung", was nichts anderes bedeutet, als dass auf dem Bauernbetrieb gearbeitet wird. Diese Zustände kennen wir von früher von den Verdingkindern. Wie ersichtlich ist, hat sich bis heute an dieser Praxis nichts geändert.

Beliefert werden die im Kinderhandel tätigen ökonomisch (wirtschaftlich) ausgerichteten Privatunternehmen von Vormundschaftsbehörden, Jugendsekretariaten, Sozialämtern und Jugendanwaltschaften. Während es ansonsten üblich ist, für eine Vermittlung einen einmaligen Betrag zu erhalten, läuft dies im Kinderhandel anders: Die Unternehmen und Institutionen erhalten für jeden Tag, in welchem das Kinder fremd platziert ist, Geld, und zwar nicht zu knapp. Üblich sind Beträge von Fr. 150.- pro Tag und Kind, was pro Jahr Fr. 54'750.- pro Kind ausmacht. Eine gewaltige Summe, bedenkt man, dass nach erfolgter Vermittlung kaum Aufwendungen mehr anfallen. Eine Rückführung der Kinder zu ihren Eltern widerspricht damit klar den Interessen der Privatunternehmen, welche damit ja ihren Verdienstzweck sehen. Aktiengesellschaft sind zusätzlich dazu gegenüber ihren Aktionären Rechenschaft und Erfolg schuldig.

Die Pflegeeltern selbst, welchen die Hauptarbeit der Kinderbetreuung zukommt, erhalten wesentlich weniger Geld als die Vermittlerfirmen selbst. Die Rede ist zwischen Fr. 50 und Fr. 70.- pro Tag und Kind. Dies lohnt sich nur dann, wenn bereits eigene Kinder betreut werden müssen oder mehre Kinder betreut werden können. Bei vier Kinder und Fr. 70.- pro Kind und Tag ergäbe dies auf das Jahr berechnet ein Einkommen von Fr. 102'200.-. Ein Einkommen, das den meisten Familien mit eigenen Kinder in der heutigen Wirtschaftslage verwehrt bleibt.

Mit Blick auf die pendente Revision des Vormundschaftsrechts hat sich die Selbsthilfegruppe ZIVILCOURAGE mit einem Schreiben an Bundesrat Dr. Christoph Blocher gewandt. Die Antwort des Bundesamtes für Justiz viel überaus deutlich aus: «Dass sich die Praxis des Vormundschaftsrechts zum Teil bedauerlicherweise durch Unprofessionalität auszeichnet, ist notorisch», so Herr Dr. Hermann Schmid der Hauptabteilung Privatrecht, Abteilung für Gesetzgebungsprojekte. Das Dilemma ist offensichtlich: Notorisch unprofessionelle Vormundschaftsbehörden, willkürliche und parteiische Gerichte, den Interessen der auftraggebenden und zahlenden Gerichte und Behörden dienliche Gutachten (Expertisen kosten Unsummen an Steuergelder), wirtschaftlich orientierte Privatunternehmen und Aktiengesellschaften bestimmen massgeblich den Kinderhandel. Der Steuerzahler wird für die Finanzierung dieser menschenverachtenden Praxis, welche den Staat pro Jahr mehrere Milliarden kostet, zur Kasse gebeten. Die zusätzlichen Kosten für die damit verursachten, zum Teil irreparablen, Folgeschäden wie Vormundschaften, Gutachten und Expertisen, fachärztliche Konsultationen, psychiatrische Einweisungen, Sucht- und Kriminalitätsproblematik (u.a. auch Drogenentzug und Drogenabgabe, soziale Verwahrlosung und Sozialhilfe) sind kaum zu berechnende zusätzliche finanzielle Belastungsfaktoren.

Hilfe vor Ort statt Fremdplatzierungen

Dafür könnte alles viel einfacher gehen. Anstatt das viele Geld in Fremdplatzierungen zu investieren und damit unkalkulierbare Folgerisiken in Kauf zu nehmen, könnten Familien vor Ort unterstützt werden. Dafür gäbe es genügend existierende Mittel und Infrastrukturen, wie z.B. sozialpädagogische Familienbegleitungen oder auch die Unterstützung und Begleitung durch heilpädagogische Dienste. Unnötig wäre das Herausreissen der Kinder aus ihrem familiären und sozialen Umfeld. Unnötig all der Schmerz des Auseinanderreissens. Aus dem Kontakt mit Betroffenen bin ich davon überzeugt, dass die meisten Fremdplazierungen verhindert werden könnten und kurzfristige Krisensituationen mit aktiver Hilfe vor Ort behoben und ausgeglichen werden können. Meine Forderung und mein Appell richtet sich an den Gesetzgeber, dieser unmenschlichen Verding-Praxis ein Ende zu bereiten und den ausufernden Kinderhandel mit minimalen Tagessätzen im Keim zu ersticken. Pflegekinder dürfen keine Existenzen sichern!

Artikel

Kind als lebende Aktie?

St.Galler Tagblatt: Wer schützt Pflegekinder?

MOTION TG - Unkontrollierte Geschäfte mit Pflegekinder

Brief des Bundesamtes für Justiz

Offener Brief an Bundesrat Dr. Christoph Blocher vom 14.04.2005

NZZ - Wider die Geschäfte mit Pflegekindern

ST.GALLER TAGBLATT - Pflegekinder besser schützen

Uster und Züri Oberland Nachrichten vom 28.04.2005

Leserbriefe in den Uster und Züri Oberland Nachrichten vom 04.05.2005

Leserbriefe in den Uster und Züri Oberland Nachrichten vom 12.05.2005

ST.GALLER TAGBLATT - Kampf der Beamtenwillkür vom 11.06.2005

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