Neuer Umgangsbeschluss notwendig
01. Dezember 2007
Christofer hält sich seit den Sommerferien das erste Mal wieder für fünf Tage in unserer Familie
auf. Bereits am Montag, dem 19.11.07 und dem 26.11.07 wurde Christofer vom Vormund von der
Schule abgeholt und zu Kazim nach Hause gebracht. Am Dienstag den 27.11.07 haben wir
Christofer das erste Mal früh in die Schule gebracht. Christofer zeigte seinem Vater stolz sein
Klassenzimmer und wir lernten die Direktorin der Schule kennen. Sie informierte uns über die
schulfreien Tage am 30.11. und 03.12.07.
Christofer wünschte sich, dass uns sein Freund Peter besucht und zwei Tage bei uns schläft.
Kazim informierte den Vormund und bat um einen verlängertes Umgangs- wochenende. Vom Vormund
war bereits am 26.11 angekündigt worden, dass er Christofer am Donnerstag wieder von der
Schule abholen wird. Er befürwortete Kazims Bitte, die Ferien zu nutzen und ohne Schulausfall
einen Umgang zu ermöglichen.
Auf Grund des seit Monaten anhaltenden Umgangsboykotts durch die Pflegeeltern befürwortete
zwar der Vormund den Wunsch von Kazim und Christofer auf ein gemeinsames Wochenende,
konnte aber ohne Zustimmung der Kommunalaufsicht keine verbindliche Zusage treffen.
Die Kommunalaufsicht unter Verantwortung des Präsidenten des Landesverwaltungsamtes Herrn
Leimbach, versucht offenbar weiterhin eine Umgangsintensivierung mit dem Ziel der Familienzusammenführung
zu verhindern. Auch der Beschluss des BGH wird ganz offensichtlich durch behördlichen
Ungehorsam ignoriert.
So wird der Vormund nach unseren bisherigen Erfahrungen gesetzeswidrig reglementiert. Wie zu
erwarten war, musste uns der Vormund mitteilen, dass Christofer nicht das Wochenende mit
seinem Vater verbringen darf. Die Kommunalaufsicht war der Ansicht, dass lediglich 36 Stunden
Umgang nachzuholen seien. Man hatte den Pflegeeltern erst an diesem Tag das Nachholen von
ausgefallenen Umgängen angedroht. So wollte man die davor ausgefallenen Umgangszeiten unter
den Teppich kehren.
Kazim war gezwungen, am Donnerstag wieder einen Eilantrag an das AG zu stellen. Die Richterin
reagierte sofort und hörte Christofer telefonisch an. Christofer hielt sich zu dieser Zeit in unserer
Familie auf. Zwei Stunden später kam der erlösende Beschluss, dass Christofer bis Montag bei
uns bleiben darf. Christofer freute sich sehr. Wir riefen die Mutti seines Freundes an und Peter
durfte noch am Freitag zu uns kommen.
Das Gericht wies nochmals darauf hin, dass allein dem Amtsvormund das generelle Regelungsrecht
zu steht.
Wir erwarten, dass nun auch die Juristen im Landesverwaltungsamt endlich die Rechtsprechung
verstehen werden und das Unterlaufen der Beschlüsse der höchsten Gerichte aufgeben.