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Standort: Home > Komplimente > Besuchsrecht (D)
Amtsgericht Wittenberg
30. November 2007
Richterin Frau Hoffmann

Neuer Umgangsbeschluss notwendig

01. Dezember 2007

Christofer hält sich seit den Sommerferien das erste Mal wieder für fünf Tage in unserer Familie auf. Bereits am Montag, dem 19.11.07 und dem 26.11.07 wurde Christofer vom Vormund von der Schule abgeholt und zu Kazim nach Hause gebracht. Am Dienstag den 27.11.07 haben wir Christofer das erste Mal früh in die Schule gebracht. Christofer zeigte seinem Vater stolz sein Klassenzimmer und wir lernten die Direktorin der Schule kennen. Sie informierte uns über die schulfreien Tage am 30.11. und 03.12.07.

Christofer wünschte sich, dass uns sein Freund Peter besucht und zwei Tage bei uns schläft. Kazim informierte den Vormund und bat um einen verlängertes Umgangs- wochenende. Vom Vormund war bereits am 26.11 angekündigt worden, dass er Christofer am Donnerstag wieder von der Schule abholen wird. Er befürwortete Kazims Bitte, die Ferien zu nutzen und ohne Schulausfall einen Umgang zu ermöglichen.

Auf Grund des seit Monaten anhaltenden Umgangsboykotts durch die Pflegeeltern befürwortete zwar der Vormund den Wunsch von Kazim und Christofer auf ein gemeinsames Wochenende, konnte aber ohne Zustimmung der Kommunalaufsicht keine verbindliche Zusage treffen.

Die Kommunalaufsicht unter Verantwortung des Präsidenten des Landesverwaltungsamtes Herrn Leimbach, versucht offenbar weiterhin eine Umgangsintensivierung mit dem Ziel der Familienzusammenführung zu verhindern. Auch der Beschluss des BGH wird ganz offensichtlich durch behördlichen Ungehorsam ignoriert.

So wird der Vormund nach unseren bisherigen Erfahrungen gesetzeswidrig reglementiert. Wie zu erwarten war, musste uns der Vormund mitteilen, dass Christofer nicht das Wochenende mit seinem Vater verbringen darf. Die Kommunalaufsicht war der Ansicht, dass lediglich 36 Stunden Umgang nachzuholen seien. Man hatte den Pflegeeltern erst an diesem Tag das Nachholen von ausgefallenen Umgängen angedroht. So wollte man die davor ausgefallenen Umgangszeiten unter den Teppich kehren.

Kazim war gezwungen, am Donnerstag wieder einen Eilantrag an das AG zu stellen. Die Richterin reagierte sofort und hörte Christofer telefonisch an. Christofer hielt sich zu dieser Zeit in unserer Familie auf. Zwei Stunden später kam der erlösende Beschluss, dass Christofer bis Montag bei uns bleiben darf. Christofer freute sich sehr. Wir riefen die Mutti seines Freundes an und Peter durfte noch am Freitag zu uns kommen.

Das Gericht wies nochmals darauf hin, dass allein dem Amtsvormund das generelle Regelungsrecht zu steht.

Wir erwarten, dass nun auch die Juristen im Landesverwaltungsamt endlich die Rechtsprechung verstehen werden und das Unterlaufen der Beschlüsse der höchsten Gerichte aufgeben.

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SUCHBEGRIFF:

 
Fall Görgülü
BGH 26.09.2007