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Standort: Home > Komplimente > PAVO Revision
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD)
16. Januar 2008

Pflegekinderverordnung auf dem Prüfstand; Bundesrat nimmt Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis

Bern, 16.01.2008 - Die Kantone erachten mehrheitlich verbindliche Regelungen und klare Anforderungen in der Pflegekinderverordnung als erforderlich, um ein effizientes Pflegekinderwesen zu gewährleisten. Der Bundesrat hat am Mittwoch das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, die von den Kantonen in einer Vernehmlassung aufgeworfenen Fragen zu prüfen und allenfalls eine Revision der Verordnung vorzubereiten.

Gemäss allgemeiner Einschätzung der Kantone hat sich die Pflegekinderverordnung (PAVO) grundsätzlich bewährt und bietet eine genügende gesetzliche Grundlage, um die Platzierung von Kindern zu bewilligen und zu überwachen. Dennoch haben 18 Kantone in der Vernehmlassung zu einem Expertenbericht eine Revision der PAVO als notwendig oder zumindest als sinnvoll bezeichnet. Nur acht Kantone lehnen eine Revision ab, weil sie die Probleme nicht bei der Verordnung, sondern beim Vollzug orten.

Die Befürworter einer Revision machen insbesondere geltend, dass konkrete Leitlinien des Bundes zur Weiterentwicklung und Professionalisierung des Pflegekinderwesens notwendig seien, um eine gute Pflege, Erziehung und Ausbildung der Kinder zu gewährleisten. Zudem dränge sich eine Vereinheitlichung der Praxis in den Kantonen auf. Schliesslich müsse die über 30-jährige Verordnung den heutigen gesellschaftlichen Verhältnissen angepasst werden.

Sollte das EJPD zum Schluss gelangen, dass sich eine Revision aufdrängt, wird es dem Bundesrat noch in diesem Jahr einen Entwurf für eine Teilrevision der PAVO vorlegen.

Adresse für Rückfragen:
Felix Schöbi, Bundesamt für Justiz, T +41 (0)31 322 53 57

Herausgeber:
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Internet: http://www.ejpd.admin.ch

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Schweizer Fernsehen "10 vor 10" vom 16.01.2008 | Grosses Format

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SUCHBEGRIFF:

 
EJPD 16.01.2008
Expertenbericht
Pflegekinderverordnung
Kinderhandel
VERMITTLERFIRMEN