Schweizer Bündnis zur Prävention von sexueller Gewalt
rät zu sexuellen Aktivitäten an Kindern
Mit dem Ratgeber «Körper, Liebe, Doktorspiele», herausgegeben von der Deutschen Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung BZgA, motiviert der Kinderschutz Schweiz Eltern, Verwandte und Kinderfrauen zu sexuellen Handlungen an Kindern.
Um der sexuellen Ausbeutung von Kindern wirkungsvoll zu begegnen und bestehende Lücken zu schliessen haben vier Organisationen, namentlich die Schweizerische Kriminalprävention, Swiss Olympic, die Stiftung Terre des hommes Kinderhilfe und der Kinderschutz Schweiz gemeinsam das Schweizerische Bündnis zur Prävention von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche gegründet. Unterstützt wird dieses Bündnis vom Bundesamt für Sozialversicherung (BSV).
Über die Internetplattform www.schau-hin.ch informiert das Bündnis die Öffentlichkeit über Fakten, Formen und Hintergründe zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Darunter befinden sich auch die beiden Ratgeber «Körper, Liebe, Doktorspiele». Der erste Band widmet sich der frühkindlichen Entwicklung während des ersten bis dritten Lebensjahrs, der Zweite der vorschulischen Entwicklung vom vierten bis sechsten Lebensjahr. Autorin ist Frau Ina-Maria Philipps des Dortmunder Instituts für Sexualpädagogik (isp). Sie hat die Broschüren im Auftrag der Deutschen Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verfasst.
Der «Ratgeber für Eltern zur kindlichen Sexualerziehung vom 1. bis zum 3. Lebensjahr» fordert Mütter und Väter dazu auf «das Notwendige mit dem Angenehmen verbinden, indem das Kind beim Saubermachen gekitzelt, gestreichelt, liebkost, an den verschiedensten Stellen geküsst wird». (S. 16) «Scheide und vor allem Klitoris erfahren kaum Beachtung durch Benennung und zärtliche Berührung (weder seitens des Vaters noch der Mutter) und erschweren es damit für das Mädchen, Stolz auf seine Geschlechtlichkeit zu entwickeln». (S. 27) Intensivste kindliche Erkundungen der Genitalien Erwachsener können «manchmal Erregungsgefühle bei den Erwachsenen auslösen». (S. 27) «Insofern ist es nur ein Zeichen der gesunden Entwicklung Ihres Kindes, wenn es die Möglichkeit, sich selbst Lust und Befriedigung zu verschaffen, ausgiebig nutzt». (S. 25) Wenn Mädchen im Alter von 1 bis 3 Jahre «dabei eher Gegenstände zu Hilfe nehmen», dann soll man das nicht «als Vorwand benutzen, um die Masturbation zu verhindern». (S. 25) Der Ratgeber fände es «zudem erfreulich, wenn auch Väter, Grossmütter, Onkel oder Kinderfrauen einen Blick in diese Informationsschrift werfen würden und sich anregen liessen – fühlen Sie sich bitte alle angesprochen!»
Dass der staatliche Sexualratgeber zur wechselseitigen Stimulierung der Geschlechtsorgane von Eltern und Kleinkindern auffordert, ist in Deutschland auf ziemlich einhellige Ablehnung gestossen und hat zahlreiche Bürgerproteste ausgelöst. In deren Folge hat Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen die Broschüre wegen «unglücklicher Formulierungen» aus dem Verkehr gezogen.
Nicht so in der Schweiz. Hierzulande ist die umstrittene Broschüre nach wie vor erhältlich. So können die beiden Ratgeber zusätzlich auch über die Webseite der Stiftung «Berner Gesundheit» bestellt werden. Konfrontiert man Fachstellen und Fachpersonen mit den umstrittenen Ratschlägen des Elternratgebers, vernimmt man auch in der Schweiz kritische Stimmen. «Der von Ihnen zitierte "Ratgeber zur Sexualerziehung" gibt Tipps und Anweisungen, welche wir schlicht als massive sexuelle Grenzverletzungen an Kindern einordnen. Wir distanzieren uns somit vehement in aller Form von "Ratgeberinhalten" dieser Art», sagt Regula Schwager, Psychologin bei CASTAGNA, eine vom Kanton Zürich anerkannten Beratungsstelle. Martin Killias, Kriminologe und Strafrechtsprofessor an der Universität Zürich, geht davon aus, dass das kindliche Berühren der elterlichen Geschlechtsteile den Tatbestand «sexueller Handlungen mit Kindern» jedenfalls dann erfüllt, wenn beim Erwachsenen damit sexuelle Erregungsgefühle verbunden sind. Die Empfehlung an die Eltern, die Geschlechtsteile ihrer Kinder zu küssen wie auch zärtlich zu streicheln, erachtet Martin Killias als «sehr gefährlich». Wer diesem Rat Folge leiste, riskiere unter Umständen strafrechtliche Konsequenzen. Heikel sei daher auch die Herausgabe des Ratgebers, aufgrund seiner Empfehlung zu sexuellen Handlungen mit Kindern.
Um den Inhalt dieses Elternratgebers zu verstehen, bedarf es einer kritischen Auseinandersetzung mit der ideologischen Überzeugung der Autorin. In welchen Kreisen bewegt sich Frau Ina-Maria Philipps und welche Ziele verfolgt sie? Ist der Ratgeber bereits das Ende oder erst der Anfang eines politischen Programms, welches die Sexualtät unter staatlicher Kontrolle normen will? Und in welchem Ausmass ist die Schweiz davon betroffen? Was erwartet uns? Mit diesen und anderen Fragen setzt sich die beiliegende Schrift «Frühkindliche Sexualerziehung»umfassend auseinander.
Mit freundlichen Grüssen
Michael Handel
KINDEROHNERECHTE.CH
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