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Standort: Home > Newsletter > Newsletter vom 15.02.2008

kinderohnerechte.ch
15. Februar 2008
Michael Handel

Umstrittener Elternratgeber zurückgezogen

Nach der in den letzten Tagen heftig geführten öffentlichen Diskussion rund um den umstrittenen Elternratgeber «Körper, Liebe, Doktorspiele» hat der Kinderschutz Schweiz reagiert und den Rückzug des Ratgebers bekanntgegeben.

Seit Mittwochabend ist der Elternratgeber nicht mehr auf der Webseite www.schau-hin.ch des Schweizer Bündnisses zur Prävention von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche vorhanden. Mit Communiqués vom 13. Februar 2008 hat der Kinderschutz Schweiz den sofortigen Rückzug angekündigt. Begründet wird dieser Entscheid mit der Tatsache, dass einige Formulierungen in einem falschen und problematischen Sinn gedeutet werden können und damit nicht mehr garantiert sei, «dass sich daraus abgeleitete Handlungen von wohlwollenden Eltern noch in einem legalen Rahmen bewegen».

Die Einstellung der Broschüre befürwortet auch die Schweizer Bevölkerung. Gemäss einer Meinungsumfrage von 20 Minuten fordern rund 75% der Leserinnen und Leser deren Rückzug. Ein klares Votum! Aber auch Leserbeiträge auf Blick Online zeigen ein deutliche Ablehnung des Ratgebers. Ein Grossteil der Leser sieht in den Ratschlägen eine klare Aufforderung zu pädophilen Handlungen. «Eine Gratisanleitung zum Missbrauch des eigenen Kindes mit staatlich anerkannter Entschuldigungsgarantie? Diese Perversion kann unmöglich gesteigert werden», so ein Beitrag. Ein anderer: «Unglaublich, so muss man sich nicht wundern, wenn die Hemmschwelle noch weiter sinkt und schlussendlich Teenes schon Eltern sind!» Auch bei der Organisation «KINDER OHNE RECHTE» gingen viele Emails ein. Opfern kamen Missbrauchserfahrungen wieder hoch. Dementsprechend emotional und deutlich fiel ihre Beurteilung aus. Sie verstanden die Welt nicht mehr.

«KINDER OHNE RECHTE» begrüsst den Entscheid von Kinderschutz Schweiz und schätzt dessen Tätigkeit zugunsten von Opfern von sexueller und physischer Gewalt. Der Ratgeber ist eine Gefahr für wohlwollende Eltern und Kinder. Eine fortsetzende Publikation durch das Bündnis renommierter Kinderschutzorganisationen hätte den Schutz von Kindern zur Farce erklärt. Unsittliche Berührungen gegenüber Kleinkindern hätten leicht vor Gericht mit dieser Broschüre entschuldigt werden können. «Man hätte lediglich die Ratschläge nach bestem Wissen und Gewissen umgesetzt», hiesse es dann seitens der Täter. «Im Zweifel könne man die dreijährige Anna fragen» ...

Mit freundlichen Grüssen

Michael Handel
KINDEROHNERECHTE.CH

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Mitteilung 08.02.2008

Mitteilung 15.02.2008
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