Schulkinder sollen ihre Eltern bespitzeln
Im Kanton Zürich müssen Oberstufenschülerinnen und Oberstufenschüler ausserhalb der regulären Schulpflicht einen «Fragebogen für Jugendliche» zu ihrem Wohlbefinden, zur Ernährung, zu Problemen in der Familie, verübten Straftaten, illegalem Drogenkonsum und zu ihrem Sexualleben ausfüllen. Dabei sollen sie auch ihr soziales Umfeld mit einbeziehen und preisgeben. Und das bewusst hinter dem Rücken der Eltern.
«Gab es in deinen Augen schon grössere Krisen in deiner Familie? Wenn ja, welche?» ... «Fühlst du dich in deiner Familie wohl? Wenn nein, warum nicht?» ... «Kommst du mit deinen Geschwistern gut aus? Wenn nein, mit wem nicht und wieso nicht?» ... «Möchtest du etwas in deinem Verhältnis zu deinen Eltern ändern? Wenn ja, was?» ... «Wie häufig in der Woche isst du die folgenden Lebensmittel?» ... «Hattest du schon Schwierigkeiten mit der Polizei?» ... «Nimmst du zur Zeit Drogen (Alkohol, Tabak, Joints, Heroin, Speed)? Wenn ja, welche? Und wie oft?» ... «Nimmt jemand in deiner Familie oder aus deinem Freundeskreis Drogen? Wenn ja, wer?» ... «Hast du gestohlen?» ... «Was hälst du von Homosexualität?» ... «Wann hattest du deine erste Blutung?» ... «Hattest du schon mal Geschlechtsverkehr?» ... «Benutzt du die Antibaby-Pille oder ein Hormonpflaster?» ... «Als du das letzte Mal Geschlechtsverkehr hattest, welche Methode zur Schwangerschaftsverhütung habt ihr angewendet?» ... «Hast du je die „Pille danach“ verwendet?»
Das ist nur eine Auswahl jener Fragen, die als Ergänzung zur obligatorischen Schuluntersuchung den 13- bis 16-jährigen Schülerinnen und Schülern im Kanton Zürich vorgelegt werden. Dahinter steckt taktisches Kalkül der Bildungsdirektion, die immer mehr Einfluss auf die Erziehung der Kinder nehmen will. Die Kleinen sollen bereits ab vier Jahren die Vorschule besuchen und wenn möglich ganztags betreut werden. So haben mehrere Kantone in jüngster Zeit entsprechende Volksschulgesetze erlassen. Den Eltern fallen demzufolge zunehmend nur noch Verpflichtungen zu. Sie müssen ihre Kinder morgens sauber und gepflegt in die staatliche Obhut geben, abends abholen, dann füttern und ins Bett schicken. Und natürlich vor allem zahlen. Auch wenn ihnen die Erziehung zunehmend entzogen wird, bleiben sie selbstverständlich für jede Fehlentwicklung allein verantwortlich.
Misstrauensvotum gegenüber Eltern
Durch das Bespitzeln und systematische Sammeln von Daten über das elterliche Zuhause erhält die Schule detaillierte Kenntnisse über die familiären Zustände, die sie bei Bedarf gegen die Eltern verwenden kann. Das Schuldepartement der Stadt Zürich teilte mit Schreiben vom 20. Juni 2008 mit, die Datenerhebung diene der Mittelbeschaffung, damit sich die Gesundheitsdienste «vermehrt geschlechts- und altersgerecht um die Belange der Jugendlichen kümmern und ihnen jugendfreundliche Sprechstunden zur Gesundheit im Allgemeinen und zu ihren Problemen im Speziellen anbieten können». Das Schuldepartement spricht damit ein generelles Misstrauensvotum gegenüber Eltern aus, indem es deren Fähigkeit in Frage stellt, sich selber um die gesundheitlichen Belange ihrer Kinder zu kümmern oder auf alters- und geschlechtsspezifische Probleme einzugehen. Die Erziehungskompetenzen der Eltern werden so im Kern sabotiert. Weil sie keine staatlich ausgebildeten Profis sind, wird ihnen faktisch die Erziehungsfähigkeit aberkannt. Dies ist Teil der derzeitigen familienfeindlichen Entwicklung der Volksschule in vielen Bereichen: Sie nimmt schleichend familienähnliche Strukturen an. Ganztagschulen sollen schliesslich die familiäre Lebensgemeinschaft ersetzen. Das Ziel ist klar: Die elterliche Einflussnahme auf die Kinder soll so weit wie möglich minimiert werden, und an deren Stelle soll ein einheitliche staatlich-ideologisch geprägtes Gedankengut die Kinder sozialisieren. Die schweizweite Vereinheitlichung unter dem Kürzel «HarmoS» ist eines der Mittel dazu. Kinder, die nicht in staatstreuen Heimen und Pflegefamilien platziert werden, sollen in die Schule «eingewiesen» werden.
Im Rahmen meiner Recherchen habe ich kantonsweit und bezirksübergreifend zwanzig Schulbehörden Fragen zum «Fragebogen für Jugendliche» vorgelegt. Zwei Drittel sahen sich veranlasst zu antworten. Der Rest hüllt sich in Schweigen. Die Schulbehörden weichen diesem Thema gezielt aus und antworten - wenn überhaupt - nur sehr zögerlich und oberflächlich. Von den vierzehn Schulbehörden, die auf meine Fragen reagierten, wenden fünf einen Fragebogen an. Bei einem Teil dieser Fragebögen fehlt ein Vermerk auf die Urheberschaft. Ziel und Zweck der Befragung bleiben teilweise verborgen. Das Vorgehen ist nicht transparent. Fragen zur Urheberschaft der Fragebögen und zur Rechtmässigkeit der Datenerhebung werden weder vom Volksschulamt des Kantons Zürich, noch vom kantonalen Datenschutzbeauftragten beantwortet.
Fehlender Datenschutz
Gebetsmühlenartig wird mit Nachdruck festgehalten, das Ausfüllen der Fragebögen sei freiwillig, Daten würden nicht erhoben und die Unterlagen dienten lediglich der Vorbereitung für den obligatorischen Arztbesuch. Nur: Jede Gemeinde hat eigene Vorstellungen vom Umgang mit den Fragebögen, die notabene datenschutzrechtliche Bestimmungen verletzen. Einzig der Bogen «Fragen zu deiner Gesundheit und Lebensgestaltung» der Schulgesundheitsdienste der Stadt Zürich, der jährlich an 1500 bis 2000 junge Menschen verteilt wird, verfügt über Qualitätsstandards. In Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten der Stadt Zürich wurden klare Richtlinien festgelegt, wonach die Schülerinnen und Schüler nach dem Ausfüllen den Fragebogen in einem neutralen Couvert verschliessen. So blieben die erhobenen Daten anonym, heisst es. Nach der statistischen Auswertung durch den schulärztlichen Dienst wird der Fragebogen vernichtet. Eltern und Schüler wurden darüber entsprechend informiert.
Pseudo-Anonymität
Doch auch in diesem Fall sind, entgegen den Beteuerungen der Verantwortlichen, Rückschlüsse auf den betreffenden Schüler möglich. Der Fragebogen verlangt nämlich explizit Angaben zur Schule, zum Stadtkreis, zur Klasse, zum Geschlecht, zum Geburtsdatum (Monat und Jahr) sowie zur Nationalität. Zudem erteilt der Schulgesundheitsdienst den Lehrkräften die Anweisung, Fragebögen und angeschriebene Klarsichtmappen nicht voneinander zu trennen, «da sonst die anonymisierte Zuordnung (Laufnummer) nicht mehr stimmt.» [...] «Jeder Fragebogen hat eine eigene Laufnummer. Deshalb sollten die Fragebögen nicht ausgetauscht werden und nicht nach Hause genommen werden». Die Identität der Schülerin oder des Schülers lässt sich somit leicht eruieren. Während in den einen Gemeinden die Schüler den Fragebogen dem Schularzt direkt abgeben, stellen es andere Gemeinden den Schülern frei.
Zu bedenken gilt, dass Paragraph 51 des Zürcher Volksschulgesetzes die Schulpflege dazu verpflichtet, Meldung bei der Vormundschaftsbehörde zu machen, sobald Anzeichen für eine Gefährdung des Kindswohls vorliegt. Das lässt starke Zweifel an der Behauptung aufkommen, die Daten würden nicht für Massnahmen gegen Familien verwendet. In diesem Zusammenhang gilt es festzuhalten, dass vormundschaftliche Verfügungen erfahrungsgemäss in der Praxis selten auf die Interessen der Kinder ausgerichtet sind.
Elternrechte gezielt ausgehebelt
Die zugesicherte Freiwilligkeit ist angesichts des Gruppendrucks in der Klasse reine Schönrederei. Dr. med. Jürg Zollikofer, Schularzt der Gemeinde Ossingen und früherer Präsident derselben Oberstufenschulgemeinde, teilte auf Anfrage mit, die Eltern würden über die Existenz des Fragebogens bewusst in Unkenntnis gehalten, da die Kinder auch ein Recht hätten, mit dem Schularzt allein ein Problem zu besprechen. Die Schüler werden von Anfang an explizit mündlich darauf hingewiesen, den Fragebogen ohne Einbezug der Eltern auszufüllen.
Gemäss Fragebogen sollen die Antworten ein «Geheimnis» bleiben. Auf der einen Seite wird den Schülern suggeriert, es sei o.k., wenn gewisse Fragen nicht beantwortet würden, im gleichen Atemzug wird ihnen dann aber «angedroht», bei unbeantworteten Fragen würde der Schularzt im persönlichen Gespräch nachhaken. Martin Widmer, Präsident der Schulbehörde Ossingen, bestätigt, Kenntnis zu haben vom «Fragebogen für Jugendliche» und dem Zusatzblatt «Sätze vervollständigen». Er weist jeglichen Handlungsbedarf zurück. Doch nicht alle Kreise sind bereit, auf den Fragebogen einzugehen. Gutbetuchte Familien an der Zürcher Goldküste würden ein solches Vorgehen nicht akzeptieren, lässt eine Schulbehörde verlauten, die sich nicht namentlich outen möchte.
Illegale Datenerhebungen
Diese Befragungen widersprechen in krasser Weise der Rechtslage. Das Volksschulamt des Kantons Zürich bestätigte denn auch mit Schreiben vom 06. Februar 2008, der Fragebogen stelle ein «zusätzliches Angebot zum gesetzlich vorgeschriebenen Untersuch in der Oberstufe» dar. Doch ausserhalb der gesetzlichen Schulpflicht liegt die Erziehungskompetenz uneingeschränkt bei den Eltern. Die Befragung minderjähriger Kinder setzt deren Einverständnis voraus! Doch nicht einmal diese Informationspflicht wird wahrgenommen. Stattdessen werden Kinder als Geheimnisträger missbraucht, die Eltern, Geschwister und Freunde eines verdächtigen Verhaltens überführen sollen. Gemäss Artikel 5 der Schweizer Bundesverfassung legt das Recht Grundlage und Schranke des staatlichen Handelns fest. Wenn die Schule ausserhalb eines gesetzlichen Auftrages und ohne ausdrückliche Einwilligung der Eltern Kinder mit hochsensiblen Fragen konfrontiert und kantonsweit systematisch Daten erhebt, verstösst sie gegen das Verfassungsgrundrecht und greift damit direkt in den Erziehungsbereich der Eltern ein.
Spitzelstaat benutzt Kinder als Informanten
Die Tatsache, dass die Schule dies im Geheimen tut, zeugt von einem tiefgreifenden Misstrauen gegenüber den Erziehungsberechtigten, deren Ziele möglicherweise von jenen der Schulbehörde abweichen. Diese Praxis untergräbt zudem das Vertrauen der Eltern in die Volksschule. Insgeheim wird das Schulobligatorium dazu benutzt, Kinder gegen ihre eigene Familie aussagen zu lassen. Die Bildungsdirektion verletzt auch massiv den verfassungsmässigen Schutz der Privatsphäre. Indem sie Schulkinder als Informanten missbraucht, gerät die staatliche Institution ausser Kontrolle. Die Familie kommt unter Generalverdacht. Dies erinnert fatal an Zeiten, als beispielsweise Kinder in der DDR oft im Auftrag des Geheimdienstes ihre eigenen Eltern bespitzeln und verraten mussten.
Gemäss der Volksschulverordnung können die Eltern selber darüber entscheiden, ob der der Schularzt oder der Vertrauensarzt den vorgeschriebenen Untersuch durchführen soll. Der Kinder- oder Hausarzt darf dem Schularzt dabei keine Gesundheitsdaten weiter geben, sondern ihm lediglich den Untersuch bestätigen. Nur: Über diese Alternative werden Eltern in den seltensten Fällen informiert, teilweise wissen nicht einmal die Schulbehörden davon.
Die Volksschule spielt sich zunehmend als direkte Konkurrentin zu den Eltern auf und macht ihnen die Erziehunghskompetenz streitig. Mit dem neuen Volksschulgesetz nimmt der Staat heute schon Kleinstkinder unter seine Fittiche und verbietet gleichzeitig den Privatunterricht zu Hause. Eltern, die sich gegen das auferlegte undemokratische Zwangsjoch und gegen die staatlich-ideologische Prägung ihrer Kinder zur Wehr setzen, geraten unter Verdacht, gegen das «Kindeswohl» zu handeln. Geschwächt durch jahrelange Abwertung, verliert die Familie zusehends den Kampf um den Erhalt traditioneller Werte. Elternrechte und Kinderrechte stehen aber in einem kausalen Zusammenhang. Kinder haben genauso Anspruch auf eine elterliche Erziehung unter Berücksichtigung ihrer individuellen Bedürfnisse wie auch auf Schutz vor Gewalt. Wird das elterliche Erziehungsrecht untergraben, nimmt auch das Kind Schaden. Die emotionale Geborgenheit in der Familie kann keine noch so professionelle Institution ersetzen, schon gar nicht der Staat.
Schulbeispiel Baselland
Nachdem im Kanton Baselland Lehrer, Eltern und Schüler zur «Gesundheit an den Schulen» befragt wurden, ging der Lehrerinnen- und Lehrerverein Baselland (LVB) auf die Barrikaden. Er forderte in seiner Mitteilung vom 19. Februar 2008 den sofortigen und definitiven Stopp der Umfrage und die Vernichtung bereits gesammelter Daten. Dieser Forderung kam Bildungsdirektor Urs Wüthrich auch umgehend nach.
Stein des Anstosses war die an die Schüler gerichtete Frage nach «sexuellen Übergriffen» mit der Ankreuzoption «Lehrer». Der LVB argumentierte, bejahende Antworten würden die Schule vor unlösbare Probleme stellen. Zudem stünden der Schule Auskünfte über die körperliche und seelische Gesundheit der Schülerschaft nicht zu. Auch Fragen zu Delikten im Bereich Gewalt, Drogen oder Sexualität seien in der vorliegenden Form ungenügend gesichert und anonymisiert und ebenso nicht zulässig. Im Schulalltag seien solche Erhebungen fehl am Platz. Weiter würden die Lehrer angehalten, auch Vermutungen über die Verhaltensweisen ihrer Schüler zu melden. Die Vertraulichkeit werde zwar garantiert, sei aber nicht gegeben, da die vorgeschriebenen Angaben zur Person zu deren Identifikation ausreichen.
Weiter bemängelt der LVB, die Freiwilligkeit der Teilnahme komme nicht klar zum Ausdruck. So habe die Schulleitung die Lehrpersonen ultimativ aufgefordert, ihre Pflicht wahrzunehmen und sich an der Umfrage mit Code zu beteiligen. Zudem lasse die Tatsache, dass die Schülerinnen und Schüler den Fragebogen im Klassenverband ausfüllen müssen, an der Freiwilligkeit und Unabhängigkeit zweifeln. Es sei inakzeptabel, dass sich Lehrpersonen zu Vermutungen über Geschlechtsverkehr, Alkohol- und Drogenkonsum der Schülerschaft äussern müssen. Als stossend empfindet der LVB, dass das Ziel der Auswertung völlig unklar ist, und dass die Beurteilung der Angaben fatale Folgen haben und gar Unheil anrichten könne. Die Privat- und Intimsphäre würden mit der unzumutbaren Fragestellung nicht respektiert. Zusammenfassend wird die Umfrage als Teil einer «verfehlten Auffassung vom Auftrag und der Kompetenz der Schule» gewertet.
Wenn zwei dasselbe tun...
Wenn zwei dasselbe tun, ist es nicht Dasselbe. Auf der einen Seite entrüsten sich Lehrerinnen und Lehrer über Fragen an ihre Schülerinnen und Schüler, die sie – mitunter auch zu Unrecht – selber belasten könnten. Auf der anderen Seite betrachtet es der LVB für zumutbar, dass Kinder ihre Eltern, Geschwister und Freunde – mitunter ebenso zu Unrecht – belasten können. Der LVB wendet hier offenbar zweierlei Mass an: In erster Linie sollen Lehrerinnen und Lehrer vor Unbill verschont bleiben, das Elternhaus hingegen bleibt auf der Strecke.
Fragebogen in mehreren Kantonen
In mehreren Kantonen laufen ähnliche Befragungen von Schülerinnen und Schüler über Lehrpersonen und Eltern. Das Merkblatt der Fachstelle für Schulbeurteilungen der Bildungsdirektion des Kantons Zürich verlangt von den Eltern, für jedes Kind ab Kindergartenalter einen separaten Fragebogen auszufüllen. Betroffen sind alle Schülerinnen und Schüler der Mittel- und Oberstufe. Jüngere werden in Interviews miteinbezogen.
An den Schulen der Stadt Bern erhalten die Schüler einen 17-seitigen Fragebogen «Schule soll gesund sein...?!». Die Forderung lautet, jede Frage zu beantworten und keine zu überspringen. Von Freiwilligkeit keine Spur. Vielmehr sollen die Kinder «nicht lange überlegen» und «ganz frei und offen» antworten. Angesprochen werden Gesundheit, Drogenkonsum, Einnahme von Medikamenten sowie Lehrerschaft. Den Schülerinnen und Schülern wird Anonymität vorgegaukelt. Doch auch hier werden sie wissentlich hinters Licht geführt. Der Fragebogen verlangt nämlich auch Auskunft über das Geschlecht des Schülers, sein Alter, seine Klasse, seine Geschwister, seine Muttersprache und über den Beruf von Vater und Mutter.
Internationaler Trend
Schon eine kurze Recherche im Internet zeigt: Solche Bespitzelungen des Elternhauses gibt es auch im Ausland. Teilweise haben sie schon zu handfesten Skandalen geführt. So vernetzten beispielsweise deutsche Ärzte ihr Wissen über Kinderpatienten illegal in einer Datenbank. Mittlerweile wurde dieses Vorgehen gerichtlich wieder unterbunden. Hier kommt international koordiniert, planmässig und möglichst unbemerkt eine ganz bestimmte Ideologie zum Tragen.
Forderungen
Für ihre persönliche Entfaltung sind die Schülerinnen und Schüler weder auf einen Fragebogen angewiesen, noch auf staatliche Interventionen. Dafür tragen allein die Eltern die Verantwortung. Darüber hinaus bieten private Anlaufstellen den Jugendlichen jederzeit Hilfe an. Die Forderungen daraus: Die Privatsphäre der Familie und die Erziehungskompetenz der Eltern müssen respektiert und gewahrt werden. Eigenmächtige, systematische Bespitzelungen und Datenerhebungen ausserhalb jeglicher gesetzlichen Legitimation gilt es unverzüglich zu unterbinden. Die Volksschule soll sich wieder auf das Vermitteln von Fachwissen zu konzentrieren.
Mit freundlichen Grüssen
Michael Handel
KINDER OHNE RECHTE |