Brief an das Departement für Erziehung und Kultur
Departement für Erziehung und Kultur
Departementschef Herr Dr. Jakob Stark
Regierungsgebäude
8500 Frauenfeld
Effretikon, 29. Oktober 2007
BESCHWERDESCHREIBEN AN SCHULPRÄSIDIUM
Sehr geehrter Herr Dr. Jakob Stark
Kürzlich erhielt ich Meldung eines Elternteils. Dieser hat sich mit einem Schreiben an die zuständige Schulpräsidentin gewandt, in welchem es die Qualitäten einer bestimmten Lehrkraft anzweifelte und diesbezüglich auf gravierende Missstände aufmerksam machte. Der Brief beinhaltet ferner Vergleiche, welche die Zustände illustrieren sollten. Der Elternteil kam zum Schluss, dass es im Interesse der Kinder ist, wenn sie einer neuen Lehrkraft unterstellt würden. Die betreffende Schule befindet sich im Kanton Thurgau.
In der Folge dessen hat der genannte Lehrer vom Schreiben Kenntnis erhalten und fühlt sich in seiner Ehre verletzt. Bezüglich seiner Entlassung fixiert er sich nun auf den kritischen Elternteil. Diesbezüglich drängen sich für mich nachfolgende Fragen auf.
- Kann ein einzelnes Schreiben eines, juristisch unerfahrenen Elternteils an die Schulbehörde, die Kündigung einer Lehrkraft bewirken?
- Nach welchen Kriterien wird das Dienstverhältnis einer Lehrkraft aufgelöst?
- Können der amtlichen Geheimhaltungspflicht unterliegenden Briefe von Eltern an die Schulbehörde überhaupt als persönlichkeitsverletzend eingestuft werden?
- Welches Vorgehen raten Sie Eltern, die mit Missständen seitens einer Lehrkraft konfrontiert werden?
Für Ihre Antwort Danke ich Ihnen herzlich zum Voraus.
Mit freundlichen Grüssen
Michael Handel
KINDEROHENRECHTE.CH |