Newsletter vom 30.05.2007
Zweiter Prozess gegen den AUFRUF ANS VOLK – angesetzt auf die Woche vom 25. - 29.06.07 im Palais de justice Montbenon/Lausanne (Beginn: 09.00)
Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Es ist angebracht zum jetzigen Zeitpunkt unseren Einsatz gegen den Gerichtsnotstand zusammenzufassen. Der Kampf unserer Bürgerinitiative dauert nun seit 7 Jahren an und vereinigt >1000 Mitglieder und Sympathisanten aus allen Kantonen. Unsere Ermittlungen führten uns dazu, Hunderte von Gerichtsakten zu studieren. Viele Fälle sind auf unserem zentralen Webportal dokumentiert, wo wir auch verwandte Webseiten verlinkt haben. Wir haben 1400 Juristen fichiert. Siehe: http://www.swissjustice.net/references.
Natürlich hat der Justizapparat mit zahlreichen Verfahren reagiert und versucht so, den Schaden für seine Zunft zu begrenzen. Nachstehend fassen wir die Situation auf der Ebene des Bundes und einiger Kantone zusammen:
Eidgenossenschaft
Wir haben 5 Verurteilungen zu langen Zuchthausstrafen ohne Beweis und ohne Geständnis aufgedeckt (4 dieser Verurteilungen sind vom Bundesgericht bestätigt worden). Diese Fälle sind auf unserer Webseite dokumentiert (Referenzen VD101, VD107, VS100, TI100, BE102). Die Logik und der gesunde Menschenverstand verbieten solch unsinniges Unrecht.
Wir stossen fortwährend auf offenbare Lügen des Bundesgerichtes, wie dies der letzte von uns auf Internet dokumentierte Justizskandal belegt.
http://www.swissjustice.net/fr/affaires/vd119_daniela_saugy/2007-05-05schobinger-d.htm
Wenn Bundesrichter lügen, dann ist der Rekursmechanismus lahmgelegt.
Das Bundesgericht verunsichtert seine Opfer, indem es sie als Querulanten verunglimpft, die nicht fähig seien, zwischen Gut und Böse zu unterscheiden. So lange die Bundesrichter nicht fähig sind, sich selbst kritisch in Frage zu stellen, verdienen sie es deshalb aus den erwähnten Gründen nicht, von den Bürgern geachtet zu werden.
Wir haben dem Justizverbrechen (Verurteilungen zu langen Zuchthausstrafen ohne Beweis und ohne Geständnis) schonungslos den Krieg erklärt. Der Hungerstreik von Gerhard Ulrich in diesem Zusammenhang im 2004 zu Gunsten von Damaris Keller hat im Bundesgericht damals die Panik ausgelöst:
http://www.swissjustice.net/fr/affaires/CH1000/PROJET_1/2007-02-20zingle-f.htm
8 Bundesrichter und 3 ihrer Schreiberlinge haben verleumderische Anzeigen wegen angeblicher Angriffe auf die verfassungsmässige Ordnung und Nötigung einzelner Bundesrichter erstattet, obwohl die Polizei unserer Bewegung Gewaltlosigkeit attestiert. Damit haben diese 11 hohen Justizbeamte die oberste Gerichtsinstanz des Landes in eine verfahrene Situation hinein manövriert, und sich einer eidgenössischen Klage wegen Amtsmissbrauches und Rechtsverweigerung ausgesetzt:
http://www.swissjustice.net/fr/affaires/CH1000/2007-05-07plaintefederale-d.htm
Genf
Im Zusammenhang mit unseren Anprangerungen des Skandals Ferdinand Doebeli,
ist Gerhard Ulrich zu 25 Tagen Gefängnis unbedingt verurteilt worden, indem ihm untersagt wurde, den strafbefreienden Beweis anzutreten, die Wahrheit gesagt zu haben. Die Berufung ist hängig und wird verschleppt: Der Justizapparat spekuliert wohl mit der Möglichkeit, dass peinliche Zeugen durch natürliches Ableben verschwinden könnten. Es ist nicht ausser Acht zu lassen, dass der Gerichtsapparat dieses Kantons uns ganz besonders nachträgt, dass wir seine Verwicklung in die grösste Korruptionsaffäre der Menschheitsgeschichte anprangern:
http://www.swissjustice.net/fr/affaires/ge102_doebeli/2006-05-06_Tribunal_federal_d.htm
http://www.googleswiss.com/ferraye
Freiburg
Der Justizapparat hat den speziellen Untersuchungsrichter Stéphane Raemy während Jahren mit der Unterdrückung der freien Meinungsäusserung beauftragt. Unser Aktivist Daniel Conus hat dafür mit 130 Tagen verfassungswidriger Gefängnishaft bezahlt. 16 unserer Mitglieder mussten Prozesse über sich ergehen lassen:
http://www.swissjustice.net/fr/affaires/FR107_aap/FR107__dt.html
Vor Weihnachten 2006 sah sich das Kantonsgericht FR gezwungen, endlich die Ungesetz- lichkeit dieser gerichtlichen Belästigungen einzugestehen. Kürzlich musste gar der sehr spezielle Untersuchungsrichter Raemy eine Einstellungsverfügung zu Gunsten von 2 unserer Mitglieder erlassen, die er vorher missbräuchlich hatte verhaften lassen. Dies eröffnete die Möglichkeit, Schadenersatz zu beantragen. Somit erneuern wir unsere Aktionen, ohne das Risiko neuer Bussen einzugehen, und fordern dazu auf, an unserem Treffen am Samstag, dem 09.06.07 um 10.00 im Bahnhofbuffet Freiburg teilzunehmen!
Graubünden
3 unserer Aktivisten sind am 31.12.05 illegal verhaftet worden, als sie in Scuol Flugzettel verteilen wollten, welche den korrupten Bundesrichter Roland Max Schneider anpeilten: http://www.googleswiss.com/schneider-d. Dies führte zu einem verschleppten Verfahren unserer Klage, denn die Bündner Justizgesellen wollen sich natürlich nicht für das ausgeübte Staatsbanditentum verantworten, zumal sie vom Bundesgericht nocht gedeckt werden: http://www.swissjustice.net/dt/affaires/GR100/GR100__dt.html.
Waadt
Unser Kassationsantrag wegen Fehlens einer wirksamen Verteidigung gegen das Urteil Winzap des 1. Prozesses gegen den AUFRUF ANS VOLK vom 24.11.06 ist vom Kantonsgericht VD noch nicht behandelt worden:
http://www.swissjustice.net/fr/affaires/vd118_juges_av_c_aap/vd118_dt.html
Dieses Urteil beinhaltet Dutzende von Fälschungen und nur böswillige Leute behaupten, dass Winzap die Wahrheit gesucht hätte. Wir haben auf unserer Webseite bereits die Unhaltbarkeit mehrere Passagen dieses Meisterstücks dokumentiert. Der « Richter » Winzap wies seine Masslosigkeit selbst auf Seite 84 seines Urteils vom 24.11.06 aus: «Alle Anklagen (= unsere Anprangerungen, die im Rahmen dieses Prozesses behandelt wurden) erwiesen sich als unbegründet». Der Fälscher Winzap proklamiert seine Unfehlbarkeit und erklärt uns alle als lauter Trottel!
Der 2. Prozess gegen den AUFRUF ANS VOLK ist dem « Richter » Bertrand Sauterel anvertraut worden. Er hat sich dazu entschieden, Winzap nachzustreben und hat es bereits verboten, die Verhandlungen auf Tonband aufnehmen zu lassen, um so die Westschweizer Olé-Olé-Gepflogenheit der sogenannten « Mündlichkeit der Verhandlungen » ausnützen zu können, welche den Prozessbetrug gewährleistet.
Deshalb hoffen wir mit Eurer Unterstützung und Anwesenheit als Zeugen und Beobachter an diesem Prozess, der vom Montag, 25.06. bis Freitag dem 29.06.07 ab jeweils 09.00 im Palais de justice de Montbenon/Lausanne stattfinden wird.
Das Hauptverfahren gilt der Klage des Genfer Notars Pierre Mottu gegen Marc-Etienne Burdet und Gerhard Ulrich. Mottu hat eine führende Rolle bei der Unterschlagung der Patentrechte von Joseph Ferrayé gespielt ...
Gerhard Ulrich www.c.9c.net/appel-au-peuple - www.swissjustice.net/direct - www.appel-au-peuple.org
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