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20 Minuten
11. Dezember 2007
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«Kinder der Landstrasse» - eine Bilanz des Schreckens
Der Nationalfonds hat die Aktivitäten des umstrittenen «Hilfswerks für die Kinder der Landstrasse» untersucht. Das Fazit ist verheerend: Über 80 Prozent der Schweizer «Zigeuner-Kinder» konnten keinen Beruf wählen. Über ein Viertel wurde kriminalisiert und in Anstalten weggesperrt.
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Kinder von Fahrenden in der Schweiz spielen auf der Strasse (aufgenommen ca. 1952, Ort unbekannt).
(Bild: Keystone/)
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Drei Teams haben sich im Rahmen des Forschungsprogramms «Integration und Ausschluss» mit der Geschichte der Fahrenden in der Schweiz im 19. und 20. Jahrhundert beschäftigt. Dabei wurde auch das von der Pro Juventute getragene «Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse» untersucht, das den Fahrenden zwischen 1926 und 1973 systematisch die Kinder wegnahm, wie der Nationalfonds mitteilte.
Durch die Forschungsarbeit des Teams um Roger Sablonier vom historischen Seminar der Universität Zürich, ist nun erstmals die genaue Zahl der vom «Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse» betroffenen Kinder bekannt, wie der Nationalfonds mitteilte. Es handelte sich um 299 Mädchen und 287 Knaben - insgesamt 586 Kinder. Fast 90 Prozent dieser Kinder stammten aus lediglich vier Kantonen: Allein aus Graubünden stammten 294 Kinder, aus dem Tessin 96, aus St. Gallen 94 und aus Schwyz 39 Kinder.
Bei zwei Dritteln der Kinder übte das «Hilfswerk» die Vormundschaft aus, bei 200 nahm es eine fürsorgerische Funktion wahr. Über 80 Prozent konnten keinen Beruf wählen, sondern wurden als billige Hilfskräfte verdingt. Über ein Viertel wurde kriminalisiert und in geschlossene Anstalten gesperrt.
Das Team um Sablonier untersuchte auch die Wirkung der Aktendossiers, welche das Hilfswerk, aber auch die Behörden über ihre Fälle anlegten. Die Stigmatisierung und Diskriminierung der sogenannten Vaganten seien eng mit der Bürokratisierung des Staates und der Verwaltung verknüpft gewesen. Die Akten und die in ihnen enthaltenen Wertungen seien nicht nur innerhalb des Hilfswerks, sondern auch bei weiteren Behörden, Heimen und Kliniken zirkuliert.
Die Wirkung der Akten habe sich nicht zuletzt gezeigt, als sie von den Betroffenen eingesehen wurden: Die sich beispielsweise auf das körperliche Aussehen («Zwerg»), die schulische Leistung («dumm») den Geisteszustand («schwachsinnig») oder den Charakter («Lump») beziehenden Wertungen hätten zu heftigen Reaktionen geführt.
Das Team von Georg Jäger vom Institut für Kulturforschung Graubünden untersuchte am Beispiel des Kantons Graubünden, in dem besonders viele Jenische lebten, deren soziale Situation und Lebenszusammenhänge. Schon im frühen 19. Jahrhundert bekämpften die bündnerischen Amtsstellen die fahrende oder halbsesshafte Lebensweise der Jenischen, wie der Nationalfonds weiter mitteilte. Aus Selbstzeugnissen sei indes deutlich geworden, dass sich diese Minderheiten dem auf sie ausgeübten Druck nicht einfach beugten. Erfinderisch hätten sie die behördlichen Disziplinierungsversuche und Ausschlussmassnahmen mit ihren weiter verzweigten Familiennetzen abgefedert.
«Kinder der Landstrasse» entstand 1926 in der Schweiz als Hilfswerk unter der Leitung von Pro Juventute und hatte zum Ziel, Jenische und andere Fahrende sesshaft zu machen. Zu diesem Zweck wurden ganze Familien aufgelöst und die Kinder in Heimen fremdplatziert. In einigen Fällen wurden die Kinder der Mutter direkt nach der Geburt weggenommen. Ziel von «Kinder der Landstrasse» war, Menschen zu einer Lebensweise zu zwingen, die den «bürgerlichen Ordnungs- und Sauberkeitsvorstellungen» entsprachen.
Mit strengen Mitteln wurde verhindert, dass Eltern Kontakt aufnehmen konnten zu ihrem Kind und umgekehrt. Die Kinder wurden in Pflegefamilien, Heimen, psychiatrischen Anstalten und sogar in Gefängnissen untergebracht. Einige Kinder endeten als Verdingkind, andere wurden sogar verkauft, vermutlich als billige Arbeitskräfte. Kindsmisshandlungen wurden als «Erziehung zur Arbeit» verstanden.
Die meisten Kinder und Eltern litten das ganze Leben lang unter den Aktivitäten des «Hilfswerks». Der Bund zahlte finanzielle Entschädigungen, doch die Verantwortlichen von «Kinder der Landstrasse» wurden nie bestraft.
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Basler Zeitung BAZ
11. Dezember 2007
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Studie: 586 «Kinder der Landstrasse» in der Schweiz
Bern. ap/baz. In der Schweiz gab es 586 «Kinder der Landstrasse». Das geht aus einer Studie im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms «Integration und Ausschluss» über die Geschichte der Fahrenden in der Schweiz hervor, wie der Nationalfonds am Dienstag mitteilte. Auch die Wirkung der Akten über die Kinder wurde analysiert.
Drei Forschungsteams haben sich im Rahmen des Programms mit der Geschichte der Fahrenden in der Schweiz im 19. und 20. Jahrhundert beschäftigt. Dabei wurde auch das von der Pro Juventute getragene «Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse» untersucht, das den Fahrenden zwischen 1926 und 1973 systematisch die Kinder wegnahm, wie der Nationalfonds mitteilte.
Durch die Forschungsarbeit des Teams um Roger Sablonier von historischen Seminar der Universität Zürich, ist nun erstmals die genaue Zahl der vom «Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse» betroffenen Kinder bekannt, wie der Nationalfonds mitteilte. Es handelte sich um 299 Mädchen und 287 Knaben - insgesamt 586 Kinder.
Fast 90 Prozent dieser Kinder stammten aus lediglich vier Kantonen: Allein aus Graubünden stammten 294 Kinder, aus dem Tessin 96, aus St. Gallen 94 und aus Schwyz 39 Kinder.
Bei zwei Dritteln der Kinder übte das «Hilfswerk» die Vormundschaft aus, bei 200 nahm es eine fürsorgerische Funktion wahr. Über 80 Prozent konnten keinen Beruf wählen, sondern wurden als billige Hilfskräfte verdingt. Über ein Viertel wurde kriminalisiert und in geschlossene Anstalten gesperrt.
Das Team um Sablonier untersuchte auch die Wirkung der Aktendossiers, welche das Hilfswerk, aber auch die Behörden über ihre Fälle anlegten. Die Stigmatisierung und Diskriminierung der so genannten Vaganten seien eng mit der Bürokratisierung des Staates und der Verwaltung verknüpft gewesen. Die Akten und die in ihnen enthaltenen Wertungen seien nicht nur innerhalb des Hilfswerks, sondern auch bei weiteren Behörden, Heimen und Kliniken zirkuliert.
«Zwerge» und «Lumpen»
Die Wirkung der Akten habe sich nicht zuletzt gezeigt, als sie von den Betroffenen eingesehen wurden: Die sich beispielsweise auf das körperliche Aussehen («Zwerg»), die schulische Leistung («dumm») den Geisteszustand («schwachsinnig») oder den Charakter («Lump») beziehenden Wertungen hätten zu heftigen Reaktionen geführt.
Das Team von Georg Jäger vom Institut für Kulturforschung Graubünden untersuchte am Beispiel des Kantons Graubünden, in dem besonders viele Jenische lebten, deren soziale Situation und Lebenszusammenhänge. Schon im frühen 19. Jahrhundert bekämpften die bündnerischen Amtsstellen die fahrende oder halbsesshafte Lebensweise der Jenischen, wie der Nationalfonds weiter mitteilte. Aus Selbstzeugnissen sei indes deutlich geworden, dass sich diese Minderheiten dem auf die ausgeübten Druck nicht einfach beugte. Erfinderisch hätten sie die behördlichen Disziplinierungsversuche und Ausschlussmassnahmen mit ihren weiter verzweigten Familiennetzen abgefedert.
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Schweizerischer Nationalfonds NFP51
11. Dezember 2007
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Bern, 11. Dezember 2007
Wegweisende Zusammenarbeit bei der Erforschung der Jenischen, Sinti und Roma in der Schweiz
Neue Einsichten in die Geschichte der Fahrenden
Schweizerische Institutionen haben im 19. und 20. Jahrhundert die Minderheiten der Fahrenden stigmatisiert und kriminalisiert. Allein das von der Pro Juventute getragene «Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse» bemächtigte sich rund 590 Kinder. Das Nationale Forschungsprogramm «Integration und Ausschluss» (NFP 51) hat eine wegweisende Zusammenarbeit zwischen Historikern sowie Jenischen, Sinti und Roma realisiert.
Die Geschichte der Fahrenden in der Schweiz - der Jenischen, Sinti und Roma - gilt für den oft als vorbildlich geltenden demokratischen Rechtsstaat als Sündenfall. Die Bemühungen von Institutionen und Behörden, die kulturellen Minderheiten den herrschenden Normen zu unterwerfen, führten zu deren Ausgrenzung und Unterdrückung, die bis zu Zwangssterilisationen und Kastrationen reichte. Das von der Pro Juventute getragene «Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse» nahm den Fahrenden zwischen 1926 und 1973 systematisch ihre Kinder weg und brachte sie in Pflegefamilien, Heimen, Kliniken und Anstalten unter, um aus ihnen sesshafte Menschen zu machen.
Erfinderische Gegenstrategien
Drei Forschungsteams unter der Leitung von Roger Sablonier und Thomas Meier vom Historischen Seminar der Universität Zürich, Georg Jäger vom Institut für Kulturforschung Graubünden sowie Thomas Huonker vom Schweizerischen Institut für Antiziganismus- forschung haben im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms «Integration und Ausschluss» (NFP 51) die Geschichte der Fahrenden in der Schweiz im 19. und 20. Jahrhundert untersucht. Erstmals bei einem Forschungsvorhaben dieser Grösse bezogen die Historiker und Historikerinnen für ihre Arbeit gezielt die Sichtweisen und Erfahrungen der Betroffenen mit ein. Mittels der sozialwissenschaftlichen Interviewtechnik der Oral History rekonstruierten die Forschenden - besonders Thomas Huonker - die Biographien und Selbstbilder der Betroffenen. Das Team von Georg Jäger untersuchte am Beispiel des Kantons Graubünden, in dem besonders viele Jenische lebten, deren soziale Situation und Lebenszusammenhänge. Schon im frühen 19. Jahrhundert bekämpften die bündnerischen Amtsstellen die fahrende oder halbsesshafte Lebensweise der Jenischen. Aus Selbstzeugnissen wird indes deutlich, dass sich diese Minderheit dem auf sie ausgeübten Druck nicht einfach beugte. Erfinderisch federte sie die behördlichen Disziplinierungsversuche und Ausschlussmassnahmen mit ihren weit verzweigten Familiennetzen ab.
Ein besonderes Augenmerk richtete das Team um Roger Sablonier - auch dies eine Pionierleistung - auf die Wirkungen der Aktendossiers, welche das «Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse» und die Behörden über ihre Fälle anlegten. Die Stigmatisierung und Diskriminierung der so genannten Vaganten waren eng mit der Bürokratisierung des Staates und der Verwaltung verknüpft. Die Akten und die in ihnen enthaltenen Wertungen zirkulierten nicht nur innerhalb des «Hilfswerks», sondern auch bei weiteren Behörden, Heimen und Kliniken. Die Schriftstücke wurden von den Verantwortlichen für wissenschaftliche und propagandistische Zwecke benutzt, in Broschüren des «Hilfswerks» aufgegriffen und in Presseartikeln zitiert. Die Wirkungsmacht der Akten zeigte sich nicht zuletzt, als sie von Betroffenen eingesehen wurden. Die sich beispielsweise auf das körperliche Aussehen («Zwerg»), die schulische Leistung («dumm»), das sexuelle Verhalten («dirnenhaft»), den Geisteszustand («schwachsinnig») oder den Charakter («Lump») beziehenden Wertungen führten zu heftigen emotionalen Reaktionen.
Genaue Zahlen
Dank der Forschung des Teams um Roger Sablonier sind nun erstmals genaue Zahlen zu den vom «Hilfswerk» erfassten Kindern bekannt. Die Behörden bemächtigten sich insgesamt rund 590 Kinder, von denen die Hälfte aus dem Kanton Graubünden stammte. Bei zwei Dritteln der Kinder übte das «Hilfswerk» die Vormundschaft aus, bei 200 nahm es eine fürsorgerische Funktion wahr. Die meisten Kinder erhielten keine oder nur eine rudimentäre Schulbildung. Über 80 Prozent konnten keinen Beruf wählen, sondern wurden als billige Hilfskräfte verdingt. Über ein Viertel der Kinder wurde kriminalisiert und in geschlossene Anstalten gesperrt.
Das neue NFP-51-Bulletin mit dem Schwerpunkt «Jenische, Sinti und Roma in der Schweiz» ist auf der Website des NFP 51 abrufbar
Kontakt
Prof. Dr. Roger Sablonier
Universität Zürich
Historisches Seminar
Karl Schmid-Str. 4
CH-8006 Zürich
Tel: +41 (0)41 710 70 88
E-Mail: sablon@hist.uzh.ch
Dr. Georg Jäger
Institut für Kulturforschung Graubünden
Reichsgasse 10
CH-7000 Chur
Tel: +41 (0)81 252 70 39
E-Mail: kultjaeg@spin.c
Dr. Thomas Huonker
Schweizerisches Institut für Antiziganismusforschung
Ährenweg 1
CH-8050 Zürich
Tel.: +41 (0)78 658 04 31
E-Mail: thomas.huonker@spectraweb.ch
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