Ehemals wegen Missbrauchs angeklagter Erzieher weiter im Kinderheim tätig
Meerane (ddp-lsc). Ein zweieinhalb Jahre alter Beschluss des Landgerichts Leipzig hat zweifelhafte Wirkungen entfaltet. Im Juni 2004 wurde das Verfahren wegen Misshandlung Schutzbefohlener unter anderem gegen den Erzieher in einem Meeraner Kinderheim, Peter M. (Name von der Redaktion geändert), gegen Zahlung einer Geldbusse eingestellt. Einer Weiterbeschäftigung des Mannes, der täglich engen Umgang mit Kindern und Jugendlichen hat, steht aus juristischer und behördlicher Sicht jedoch nichts entgegen: Peter M. arbeitet auch heute noch an seinem gewohnten Arbeitsplatz beim Erziehungsförderverein Meerane. Und nach Feierabend darf er ein Pflegekind in seiner Familie betreuen.
Die Staatsanwaltschaft Chemnitz erklärte auf ddp-Anfrage: Die damalige Einstellung des Verfahrens sei kein Freispruch. M. musste insgesamt 5000 Euro an zwei Nebenkläger und den Weissen Ring zahlen. Doch diese Geldstrafe hat einen juristischen Haken: Die Einstellung des Verfahrens ist kein Urteil, weshalb M. weiterhin - juristisch - als nicht vorbestraft gilt. Kein Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis - kein Entlassungsgrund, so argumentieren zumindest Kinderheim und das zuständige Jugendamt in Glauchau. Man habe den Gerichtsbeschluss damals zur Prüfung an das Landesjugendamt weitergeleitet. Dort hiess es, einer Weiterbeschäftigung von M. stehe nichts entgegen, sagte der pädagogische Leiter des Erziehungsfördervereins Meerane, Andreas Rothe, auf ddp-Anfrage. «Herr M. wurde nicht verurteilt, das Führungszeugnis weist keine strafrechtlich relevanten Eintragungen auf», erklärt das Jugendamt Glauchau, das für die Vermittlung des Pflegekindes zuständig ist.
Am 14. Juni 2004 war einer der spektakulärsten Fälle von angeblicher Kindesmisshandlung in einem ehemaligen DDR-Heim vor dem Landgericht Leipzig verhandelt worden. Den vier Angeklagten wurde vorgeworfen, zwischen 1986 und 1990 in dem Spezialkinderheim «Erich Hartung» mehrere Kinder eingesperrt, gedemütigt und in einem Fall auch sexuell missbraucht zu haben. Das Verfahren endete überraschend noch am selben Tag mit der Einstellung und der Verhängung von Bussgeldern
|