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Standort: Home > Themen > Sozialamt > Kleine Dosen

BEOBACHTER
Nummer 04/2005
Edith Lier

Almosen in kleinen Dosen

Noch nie gab es so viele Sozialfälle. Doch die öffentlichen Kassen sind leer. Die Gemeinden tun inzwischen alles, um Bedürftige abzuwimmeln – der Gang zum Amt wird zum entwürdigenden Spiessrutenlauf.

Kurz vor Monatsende fällt Anna-Maria Beuggert jeweils in ein Tief: Der Besuch auf dem regionalen Sozialdienst im aargauischen Kölliken steht bevor. Dort muss die allein erziehende Mutter – seit dem Wechsel des Stellenleiters – persönlich vorsprechen, damit sie die wirtschaftliche Sozialhilfe für sich und die drei Töchter ausgehändigt bekommt – in bar und nicht wie früher automatisch aufs Bankkonto überwiesen.

Bange Frage vor dem Amtsbesuch: Wird ihr Betreuer erneut versuchen, sie einzuschüchtern und den Grundbedarf doch noch um 30 Prozent zu kürzen? Als Grund für diese Androhung wurde ihr pflichtwidriges Verhalten vorgeworfen: Sie hatte sich nur schriftlich und nicht wie angeordnet persönlich beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum Zofingen angemeldet. Zudem befolgte sie die Weisung nicht, ihre Wohnung zum zweiten Mal innerhalb von zwei Jahren zu kündigen und eine um 65 Franken billigere zu suchen. Wiederum werden die Umzugskosten bei dieser Milchbüchleinrechnung nicht berücksichtigt.

Für ihre Rechtsvertreterin Mirjam Zwald Gerber, die das Ansinnen der Gemeinde abwenden konnte, drängt sich der Schluss auf: «Meine Klientin wird nicht mehr betreut, sondern schikaniert.» Die Gemeinde warte förmlich darauf, bis der sozialabhängigen Mutter auch nur der kleinste Fehler unterlaufe – um sie loszuwerden. Für ihre Beharrlichkeit im nunmehr neunjährigen Kampf mit den Behörden zahlt Anna-Maria Beuggert einen hohen Preis: Sie leidet seit einem Jahr unter Depressionen und ist zu 100 Prozent arbeitsunfähig: «Psychisch bin ich kaputt.» Demnächst steht ein Kassenwechsel bevor: Die IV wird das Dossier übernehmen. Die Kölliker freuts.

«Sozialschnüffler» auf der Lauer

Wenn es bei den Gemeinden darum geht, sich Sozialhilfeempfänger vom Leib zu halten, schiesst die Paragrafenreiterei ins Kraut. Als Szenebeobachter stellt Walter Schmid, Präsident der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) und Rektor der Hochschule für soziale Arbeit Luzern, fest: «Weil bei der Sozialhilfe kaum mehr gespart werden kann, wird immer wieder mal versucht, Bedürftige mit übertriebenen Formalismen zu schikanieren. Wer nicht mitmacht, wird sanktioniert.»

Die Luzerner Gemeinde Emmen mit ihren 27000 Einwohnern geht mit einem unkonventionellen Beispiel voran. Sie suchte letztes Jahr in einem Inserat einen vollamtlichen Sozialinspektor – ein Novum in der Schweiz. Das Rennen unter 197 Bewerbern machte Christoph Odermatt, Kriminalbeamter und CVP-Vertreter im Emmer Einwohnerrat. Am 1. Februar trat er sein Amt an. Er hat 518 Dossiers zu durchleuchten und abzuklären, ob die 1156 betroffenen Personen zu Recht Leistungen beziehen.

Das Beispiel macht Schule. Im zürcherischen Dietikon forderte ein SVP-Postulat eine entsprechende Kosten-Nutzen-Analyse. In Olten blies ein CVP-Vertreter ins gleiche Horn und plädierte für ein professionelles «Controlling». Deutsch und deutlich benennt SP-Nationalrätin Christine Goll, Präsidentin der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK), diese Funktion: «Das sind Sozialschnüffler.» Ihr Appell: Es wäre sinnvoller, die Sozialhilfe zu professionalisieren und so der Willkür entgegenzuwirken. Auch Nationalrätin Josy Gyr aus Einsiedeln, Präsidentin der Fürsorgekonferenz des Kantons Schwyz, sieht keinen Bedarf an zusätzlichen Topfguckern: «Die Schnüffeleien der Behörden sind ausreichend.»

Mit den Auswirkungen des Spardrucks bei der Sozialhilfe wird auch das Beobachter-Beratungszentrum vermehrt konfrontiert. Arbeitslose oder Ausgesteuerte, die sich von den Behörden unkorrekt behandelt fühlen, suchen Rat. Walter Noser vom Fachbereich Sozialfragen erkennt ein wiederkehrendes Muster: «Die Betroffenen beschweren sich, sie seien abgewimmelt oder von Amt zu Amt abgeschoben worden.» Die Hilferufe kommen mehrheitlich aus ländlichen Gegenden. Bei der steigenden Zahl und der Komplexität der Sozialhilfefälle stossen Gemeinden ohne professionell aufgebaute Sozialberatung schnell einmal an ihre Grenzen.

«Man ist nur noch eine Nummer»

An ihre Grenzen kam auch die 59-jährige F. N. (Name der Redaktion bekannt) in der Auseinandersetzung mit ihrer Berner Wohngemeinde Ferenbalm. Seit bald zwei Jahren ist die ehemalige Sachbearbeiterin ausgesteuert und steht ohne finanzielle Unterstützung da. Nachdem sie im Frühling 2003 in Ferenbalm eine günstige Wohnung gefunden hatte, wollte sie sich ordnungsgemäss anmelden. Ohne schriftliche Bestätigung des Kirchenaustritts vor 30 Jahren sei dies nicht möglich, wurde ihr beschieden. «Am Schalter war die Spannung förmlich greifbar», besinnt sie sich.

Gemeindepräsident Ulrich Rohrbach bestreitet, die Nichtregistrierung von F. N. habe darauf abgezielt, Sozialhilfegelder einzusparen: «Sie hat bei der Gemeindeverwaltung nie ein Gesuch um Sozialhilfe gestellt, weder mündlich noch schriftlich.» Weil auch der Heimatschein der Zugezogenen bis heute unauffindbar blieb, sah sich die Gemeinde ausserstande, sie in ihr Einwohnerregister aufzunehmen. Die Alleinstehende wurde auch nicht mit den obligaten Jodtabletten versorgt wie die anderen Einwohner im Umfeld des Atomkraftwerks Mühleberg. Am meisten empörte sie aber, dass sie auch keine ordentlichen Sozialhilfegelder bekam. Sie wirft den Verantwortlichen Ignoranz vor.

Für eine Entschärfung sorgte im Januar der neu gegründete regionale Sozialdienst im Amt Laupen, dem auch die Gemeinde Ferenbalm angeschlossen ist. Hier zeigte man sich gewillt und kompetent, den Fall zu klären und den Wohnsitz endlich zu legalisieren. Als Nothilfe bekam F. N. einen Check über 300 Franken. Für den Gemeindepräsidenten ist die Sache erledigt. Für F. N. keineswegs. Sie kann die Schikanen der letzten zwei Jahre nicht einfach wegstecken: «Man ist in diesem Land keine Bürgerin mehr, sondern eine Nummer.»

Der Bund reicht das Problem weiter

Im Heer der mittlerweile auf 300000 angestiegenen Fallnummern geht der Einzelne unter. Für die Gemeinden wird seit der Kürzung der Arbeitslosentaggelder und dem erschwerten Zugang zur Invalidenrente die Sozialhilfe selber zum Fürsorgefall. Sobald der Bund bei den Sozialversicherungen den Hebel ansetzt, fallen bei den Gemeinden mehr Kosten an.

Über die finanzielle Entwicklung der Sozialhilfe in den letzten Jahren in der Schweiz zeichnet der Caritas-Sozialalmanach 2005 ein düsteres Bild:

  • Zwischen 1990 und 2001 haben sich die Ausgaben mehr als verdoppelt. 2001 lagen sie knapp unter zwei Milliarden Franken. Seither steigen sie kontinuierlich gegen vier Milliarden.
  • Von 2002 auf 2003 ist die Zahl der von der Sozialhilfe unterstützten Personen um zehn Prozent auf mehr als 300000 hochgeschnellt. In Basel nahm sie gar um 20 Prozent zu.
  • Der Sozialbericht 2002 für den Kanton Zürich zeigt auf, dass bei den unterstützten Haushalten die Sozialhilfe im Durchschnitt drei Viertel des Haushaltbudgets trägt. Für fast die Hälfte der Fälle muss das Sozialamt den gesamten finanziellen Bedarf abdecken. 26 Prozent haben eine Bezugsdauer von mehr als drei Jahren.

Carlo Knöpfel, Leiter des Bereichs Grundlagen der Caritas Schweiz und Koautor des Almanachs, bilanziert: «Die Finanzierung der Sozialhilfe ist in ungenügender Weise geregelt. Sie hat sich Jahr für Jahr der Budgetberatung im Parlament zu stellen. So kommt es, dass immer dann, wenn die Fallzahlen in der Schweiz ein neues Hoch erreichen, vom Staat angesichts der schlechten Konjunkturlage und der darum sinkenden Steuereinnahmen Sparappelle ertönen, denen sich auch die Sozialhilfe kaum entziehen kann.»

Dieser Sparappell wird bei Halbwissen oder in übereifriger Pflichterfüllung schnell zum Freipass. So staunte die Mutter von Basil Wacker aus Lengwil TG nicht schlecht, als das örtliche Sozialamt bei ihr telefonische Auskünfte über ihren 21-jährigen Sohn einholen wollte. Basil wohnt zu Hause und ist arbeitslos. Die Gemeinde sah für ihn die Teilnahme an einem Arbeitsintegrationsprogramm vor, ansonsten würden ihm alle Gelder gestrichen.

«Ich war nicht bereit, über meinen volljährigen Sohn zu sprechen», sagt die Mutter. Auch die angeforderten Lohnausweise des Ehepaars reichte die Pädagogin nicht ein: «Mein jetziger Mann ist weder der Vater noch Adoptivvater von Basil.» Vorerst sei doch zu klären, ob sich nicht der Kindsvater an den Kosten zu beteiligen habe. Bis zur definitiven Berechnung des Unterhaltsbeitrags fordert das Sozialamt nun von der Mutter monatlich einen provisorischen Betrag von 250 Franken. Eine Summe, die laut Walter Noser vom Beobachter-Beratungszentrum nicht nachvollziehbar und «aus der Luft gegriffen» ist.

Basil Wacker selber stört sich am meisten an der Verletzung der Schweigepflicht: «Das Sozialamt soll sich ausschliesslich an die direkt Betroffenen halten.» Das Ansinnen, ihn psychologisch untersuchen lassen zu wollen, empfand er als verletzend. Wackers Betreuerin auf dem Sozialamt, Domenica Schönfeld, ist von ihrem Vorgehen nach wie vor überzeugt. Auf den Vorwurf der Schweigepflichtverletzung ging sie gar nicht ein. Dafür betonte sie der Mutter gegenüber, gerade bei einer Erzieherin setze sie eine grössere Kooperation voraus, wenn es um die Zukunft ihres Kindes gehe. Umso besser, wenn die Gemeindekasse davon profitiert.

Und dann erfolgt die Ausweisung

Noch effizienter können Gemeinden den Fiskus verteidigen, wenn sie potenziellen Sozialhilfeempfängern das Territorium verweigern. So geschehen in der Schwyzer Gemeinde Rothenthurm. Als hier vermehrt einkommensschwache Familien und Einzelpersonen aus den Steueroasen Wollerau oder Freienbach eine preisgünstigere Bleibe suchten, zog Gemeindepräsident Hubert Schuler die Notbremse. In einer flächendeckenden Flugblattaktion rief er alle Vermieter auf, bei Neuzuzügern «genau hinzusehen, ob der Mieter den Zins auch selber bezahlen kann».

Sogar ein Gemeindewechsel kann durchgesetzt werden, wenn in der bisherigen Wohngemeinde kein günstigeres Angebot verfügbar ist. Zu diesem Schluss kam ein Urteil des Berner Verwaltungsgerichts. Eine Mutter mit drei Töchtern pochte vergebens auf die Niederlassungsfreiheit, als sie in der Nachbargemeinde eine billigere Wohnung hätte beziehen sollen, nachdem zwei Töchter von zu Hause ausgezogen waren. Ihre Beschwerde wurde abgelehnt – und die Gemeinde immerhin verpflichtet, die Mutter bei der Wohnungssuche «aktiv zu unterstützen».

Ein noch drastischeres Verdikt traf Jozef Raduha aus Slowenien: Er wurde per 31. Juli 2004 ausgewiesen. Weil seine von ihm getrennt lebende Frau und die drei minderjährigen Kinder seit 2002 im thurgauischen Erlen von der öffentlichen Fürsorge unterstützt wurden, verweigerte das Ausländeramt die Verlängerung seiner Jahresaufenthaltsbewilligung, die der unbescholtene Arbeitnehmer seit 1992 besitzt. Seine Frau und die drei Kinder wurden mit separater Verfügung ebenfalls ausgewiesen.

Jozef Raduha verstand die Welt nicht mehr: «Die kostspielige Fremdplatzierung der Kinder hätte vermieden werden können.» Als die Mutter mit ihrer Betreuung überfordert war, kämpfte er dafür, die Kinder zu sich nehmen zu können. Vergeblich. Die Beiständin ordnete Pflegeplätze an. Um dem Sozialamt monatlich die 1950 Franken Alimente abliefern zu können und sich ja nichts zuschulden kommen zu lassen, nahm Raduha sogar Überstunden in Kauf.

Gegen die Ausweisung legte er zwar Rekurs ein. Doch die zermürbenden Auseinandersetzungen mit der Amtsvormundin Heidi Kirchhoff wegen Verweigerung des Besuchsrechts setzten ihm zu. Mitte letzten Jahres kündigte er seine Stelle mit besten Qualifikationen und kehrte nach Slowenien zurück. Umso mehr schmerzt es ihn, dass ihm die Beiständin den Kontakt zu den Kindern weiterhin erschwert bis verunmöglicht. Das letzte Treffen mit seiner siebenjährigen Tochter kurz vor Weihnachten fand auf dem Polizeiposten statt. «Das war eine Demütigung», sagt Raduha. Heidi Kirchhoff macht dafür organisatorische Gründe geltend.

Ein teures Eigengoal

Pikantes Detail: Der Rekurs gegen den Ausweisungsbeschluss für seine Frau und die drei Kinder ist noch hängig. Sie sind weiterhin auf die Unterstützung durch das Sozialamt Erlen angewiesen. Dabei fallen die Kosten noch massiver ins Gewicht, weil die Alimente des Vaters ausbleiben. Die Ausweisung entpuppt sich als kostentreibendes Eigentor. Bis Mitte letzten Jahres beliefen sich die Ausgaben für die vier Personen auf exakt Fr. 47297.85. Über die aktuelle Bilanz schweigt sich Gemeinderat Philipp Dintheer, Ressortleiter Finanzen, aus: «In unserer Gemeinde werden die SKOS-Richtlinien angewendet.» Immerhin das. Denn gerade Thurgauer Gemeinden tanzten bisher gern aus der Reihe. Wie es die Kantone mit dem neuen Regelwerk halten, stimmt nicht gerade zuversichtlich (siehe Nebenartikel «Tagebuch: «Und jetzt bin ich bei null»»).

Ob revidiert oder nicht: Die SKOS-Empfehlungen allein garantieren noch keine korrekte und respektvolle Abklärung von Sozialhilfefällen, wie die Schwyzer Fürsorgepräsidentin Josy Gyr zu bedenken gibt: «Eine kompetente und verantwortungsbewusste Beratung steht und fällt mit den dafür zuständigen Fachleuten.»

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BEOBACHTER
Nummer 04/2005
Edith Lier

Armutszeugnis für die Schweiz

300000 Menschen beziehen hierzulande Sozialhilfe – dazu berechtigt wären noch mehr. Viele fürchten sich jedoch vor Demütigung und Willkür – nicht immer zu Unrecht.

Als sich Ulrike und Hans Peter Sager aus Uster vor eineinhalb Jahren entschlossen, nie mehr einen Fuss über die Schwelle des Sozialamts zu setzen (siehe «Kränkende Stellungnahme», Seite 34), konnte die Mutter aufatmen: «Ich musste die Meerschweinchen nicht länger verstecken.» Sie fürchtete, die Fürsorgebehörde könnte ihr vorwerfen, zu viel Geld für das Futter aufzuwenden. Auch der Vater kann wieder gelegentlich eine Zigarette rauchen, ohne sich umschauen zu müssen. Und die 700 Franken Praktikantinnenlohn der 17-jährigen Tochter Nadine werden nicht in die Topfkollekte des Sozialamts umgeleitet. Die Familie verzichtete zwar auf Unterstützung, doch die demütigende Zeit hatte endlich ein Ende.

Bedürftige fürchten Sanktionen

Die sechsköpfige Familie kann jetzt frei über ihr Geld verfügen. Als Monteur bringt der Vater monatlich 5400 Franken nach Hause – inklusive Kinderzulagen. Die Beraterin der Zürcher Frauenzentrale budgetiert die Ausgaben auf 6625 Franken im Monat. «Wir hätten Anspruch auf Unterstützung», sagt Mutter Ulrike. Aus gesundheitlichen Gründen kann sie zum Unterhalt der Familie kaum etwas beitragen. Wie es mit dem Wenigen reicht? «Wir würgen uns durch», zieht Hans Peter Sager Bilanz.

Etwas ist faul im Sozialstaat Schweiz, wenn Menschen in materieller Not die Fachstelle meiden, die von Gesetzes wegen verpflichtet ist, ihnen Hilfe anzubieten, oder wenn Bedürftige Sanktionen fürchten. Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) stellt mit der neuen Leistungsbilanz der Schweiz ein Armutszeugnis aus: 300000 Menschen sind von der Sozialhilfe abhängig, 25000 mehr als im Vorjahr. Die Offenlegung ihrer persönlichen und finanziellen Situation vor einer Amtsperson ist für viele eine Demütigung und mit «Schuld- und Schamgefühlen verbunden», erklärt die Direktorin der Sozialen Dienste Zürich, Rosann Waldvogel. Viele fühlen sich als Versager oder werden als «Schmarotzer» abgestempelt.

Mit den so genannten Intake bieten die neu geschaffenen Sozialzentren in Zürich einfache und niederschwellige Anlaufstellen für erste Abklärungsgespräche an. Denn je früher die Problemstellung erkannt wird, desto schneller können konkrete Schritte eingeleitet werden. Der Ansatz scheint vielversprechend. «30 Prozent der Neuanmeldungen können in den ersten drei Monaten abschliessend behandelt werden», sagt Matthias Stampfli, Intake-Stellenleiter beim Zürcher Sozialzentrum Selnau. Allerdings melden sich 40 bis 50 Prozent kein zweites Mal, und das bei grosser Anonymität und geringer Sozialkontrolle.

Experten wie Beat Däppeler gehen davon aus, dass weit mehr als 300000 Menschen Anspruch auf Unterstützung haben. Der Geschäftsleiter der Städteinitiative Sozialpolitik und Stabschef der Sozialdirektion Luzern rechnet mit steigenden Zahlen und sieht die Kosten ausufern. Als Gegensteuer fordert er die Schaffung eines Bundesrahmengesetzes zur Existenzsicherung, ein nationales Programm zur Armutsbekämpfung und eine eidgenössische Sozialhilfestatistik. Konsenspolitik tue Not: «Man darf die Armen nicht noch ärmer werden lassen.»

Eine düstere Prognose stellt SKOS-Präsident Walter Schmid: «Wenn wir nichts unternehmen, steigt die Zahl in drei Jahren auf 400000.» Klartext spricht auch der Sozial-Almanach der Caritas: «Mehr als 850000 Menschen leben in einer finanziell prekären Situation.» Die Wirtschaft habe sich vom «Modell des Ernährerlohns» verabschiedet, resümiert Carlo Knöpfel, Leiter des Bereichs Grundlagen bei der Caritas Schweiz.

Weil sich die Sparschraube weiter dreht, geraten die Mitarbeitenden auf den Ämtern immer mehr unter Druck. «Die Belastung war noch nie so gross», stellt Urs Wüthrich, Leiter des Zürcher Sozialzentrums Selnau, fest. «Für den einzelnen Fall bleibt immer weniger Zeit.»

Situation wird sich nicht entschärfen

Grund für die Überlastung der Fachkräfte sei nicht mangelhafte Ausbildung, sagt Markus Brändle-Ströh, Konrektor der Hochschule für Soziale Arbeit Zürich. «Das Thema Existenzsicherung ist seit Beginn des letzten Jahrhunderts Bestandteil unserer Lehrpläne.» Nicht bildungspolitische Massnahmen seien ausschlaggebend, sondern sozialpolitische.

Brändle-Ströh zeigt zwei Szenarien auf: Entweder wird in den sozialen Frieden investiert, oder man nimmt die kumulierten Probleme von Betroffenen in Kauf. Langfristig werde sich die Situation nicht entschärfen, zumal Ersatzmodelle für die heutige Lohnarbeit fehlen. Das setze einen langen Entwicklungsprozess in den Köpfen und Herzen voraus.

Das Klima auf den Fürsorgeämtern hängt auch von der jeweiligen politischen und persönlichen Besetzung ab, wie das Beratungszentrum des Beobachters immer wieder feststellt. In Richterswil beispielsweise bekommen die Mitarbeitenden des Sozialdienstes das rigide Regime von Sozialvorstand Roger Ruggli, SVP-Gemeinderat, ebenso zu spüren wie die Bittsteller. «Die Bezugspersonen wechseln laufend, die Informationen sind widersprüchlich», kritisiert eine allein erziehende Mutter. Aus Angst vor Repressalien will sie ihren Namen nicht öffentlich machen. Eine Exmitarbeiterin, die sich jetzt auf einem Jugendsekretariat engagiert, empfand den Umgang als «unerträglich». Auch sie will zum Schutz früherer Klientinnen anonym bleiben. Die Besprechungen mit «Hardliner» Ruggli habe sie als «Inquisition» erlebt, bei jedem Antrag habe sie mit Bauchweh den Beschluss abgewartet.

Die Personalfluktuation in Richterswil sei nicht höher als in anderen Sozialdiensten im Kanton, erklärt Sozialsekretärin Léonie Kaiser im Namen ihres Chefs Ruggli. Dass die «Kann-Vorschriften» je nach Zusammensetzung der jeweiligen Gemeindebehörde liberaler oder restriktiver gehandhabt würden, könne nicht als willkürliches Vorgehen bezeichnet werden.

Beim Wort Willkür scheiden und streiten sich die Geister. Walter Noser, Berater für Sozialfragen beim Beobachter, schliesst bei der steigenden Zahl von Hilfesuchenden bei jedem dritten Anruf auf willkürliches Verhalten von Behörden – sei es, dass sie die Klienten mangelhaft bis gar nicht auf ihre rechtlichen Ansprüche hinweisen, sei es, dass man sie ohne schriftlichen Beschluss und somit ohne Rekursmöglichkeit abwimmelt. «Die Antragstellenden haben nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte», betont Noser.

Mangelndes Fingerspitzengefühl

Walten wie in kleinen Gemeinden Laien ihres Amtes, lassen Fachwissen und Fingerspitzengefühl häufig zu wünschen übrig. Ein Beispiel: Der Fürsorgeverantwortliche einer Zürcher Landgemeinde bot einen jungen Mann auf, sich an den Wohnungskosten seiner Freundin, die vom Sozialamt unterstützt wird, zu beteiligen, wenn er schon die Nacht gelegentlich dort verbringe. Als Beweis führte er das vor dem Haus der Freundin parkierte Auto ins Feld. Nur: Der Beschuldigte hat eine eigene Wohnung und bezahlt auch dafür.

Auf eine Begegnung der unliebsamen Art blickt Monica Mancuso zurück. Im November zog sie mit ihrer vierköpfigen Familie aus dem thurgauischen Langrickenbach, wo nur eine Notwohnung zur Verfügung stand, ins 1160-Seelen-Dorf Ganterschwil im Kanton St. Gallen. Bis Vater Matteo die ihm zugesprochene Invalidenrente mit Ergänzungsleistungen ausbezahlt bekommt, ist er zur Überbrückung auf Sozialhilfe angewiesen. Die Bevorschussung von 3655 Franken durch die Gemeinde entspricht den SKOS-Richtlinien, doch die Familie kommt mit dem Betrag nicht über die Runden. Aufs Auto verzichten wollen die Eltern nicht: «Wir wohnen abgelegen und haben kein Einkaufszentrum in der Nähe.»

Als die Mutter bei der Gemeinde vorsprach und um einen Beitrag für Winterschuhe bat, beschied ihr Othmar Gerschwiler, Leiter der Fürsorgekommission und Gemeindepräsident, sie solle einen schriftlichen Antrag stellen oder beim Pfarrer anfragen. «Meine Kinder brauchen die Schuhe jetzt», empörte sich die Mutter.

Dass bei der Sozialhilfe unterschiedliche Massstäbe angesetzt werden, erstaunt nicht. Die SKOS-Richtlinien sind nicht verbindlich. Die rechtliche Regelung liegt bei den 26 Kantonen und der Vollzug mit Ausnahmen bei den Gemeinden. Mit gutem Beispiel voran gehen Genf, Wallis und Tessin: Sie verfügen über zusätzliche bedarfsabhängige Sozialleistungen, die zur Existenzsicherung beitragen.

«Sozialhilfe ist kein Hobby»

In St. Gallen wiederum verzichtete die Regierung auf eine Verbindlicherklärung der SKOS-Richtlinien und damit auf einen Eingriff in die Gemeindeautonomie. SP-Regierungsrätin Kathrin Hilber, Vorsteherin des Departements für Inneres und Militär, hofft auf Erkenntnisse aus der Sozialhilfestatistik, die erstmals schweizweit durchgeführt wird und deren erste Ergebnisse 2005 publiziert werden sollen. Die effizienteste Entwicklung sieht sie aber in der Professionalisierung und in einem Bundesrahmengesetz: «Es darf nicht sein, dass die Sozialhilfe von politischen Launen abhängt oder als Hobby betrieben wird.»

Eine entsprechende parlamentarische Initiative lancierte SP-Nationalrätin Christine Goll bereits 1991. Mitte der neunziger Jahre legte die jetzige Präsidentin der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) mit einer Arbeitsgruppe ein Rahmengesetz vor, das dann auf Eis gelegt wurde. Es stützte sich auf den 18 Artikel umfassenden, auf knapp 30 Seiten kommentierten «Diskussionsentwurf für ein eidgenössisches Sozialhilferahmengesetz» von Pascal Coullery. Der Jurist wollte mit seiner Arbeit – «eine Art Fortsetzung meiner Dissertation» – das Thema fassbar machen und zeigen, dass eine «schlanke Lösung» möglich ist.

«Glück oder Pech» spielen Schicksal

Goll ist entschlossen, das Thema jetzt wieder voranzutreiben: «Um die Willkür zu bekämpfen, müssen wir verbindliche Richtlinien schaffen.» Sie fordert auch eine Professionalisierung der immateriellen Sozialhilfe bei der Beratung, damit nicht weiterhin «Glück oder Pech» Schicksal spielen. Die Veröffentlichung der SKOS-Leistungsbilanz habe mitgeholfen, «die Anonymität zu durchbrechen».

Gegen die Armut anzukämpfen und ihr ein Gesicht zu geben, heisst für Branka Goldstein, Gründerin und Präsidentin der IG Sozialhilfe, die menschenunwürdigen Lebensumstände aufzuzeigen. Seit zehn Jahren bietet sie mit ihrem Team den Randständigsten der Randständigen, «Menschen, die es eigentlich gar nicht gibt», Begleitung und Betreuung an. Der Einsatz sei oft eine «harte kriegsmässige Triage», weil es an finanziellen und personellen Ressourcen mangelt. Längst wundert sie sich nicht mehr, wenn jemand unbemerkt tagelang tot in seiner Wohnung liegt.

Bedürftige bescheiden sich mit den Brosamen der Wohlgenährten: Das Bild gehört für Samuel Sägesser zur Tagesordnung. Der einstige Kadermann hat lange mit angesehen, wie der Handel in der Schweiz jährlich bis zu 250000 Tonnen einwandfreie Lebensmittel vernichtet (Quelle: McKinsey). «Um der Gesellschaft wieder etwas zurückzugeben», gründete er die Non-Profit-Organisation «Tischlein deck dich». An 14 Ausgabestellen, von der Markuskirche in Luzern bis zur Zürcher Stadtmission, werden wöchentlich an über 2500 Mittellose für den symbolischen Betrag von einem Franken Lebensmittel abgegeben, die nicht mehr verkauft werden können. Soziale Fach- und Beratungsstellen geben Bezugsscheine ab. «Es geht nach der echten Bedürftigkeit und nicht nach SKOS-Richtlinien», sagt Sägesser.

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BEOBACHTER
Nummer 04/2005
Daniel Benz

SKOS-Richtlinien

Der Geist ist willig

Fürsorgebezüger sollen arbeiten und sich integrieren: So wollen es die neuen Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe. Ob das Konzept aufgehen kann, ist fraglich – es fehlen Geld und Jobs.

Die Volkspartei hatte in ihren Empfehlungen für die neuen Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) die holzschnittartige Lösung schnell parat: «Die Ansätze könnten noch tiefer sein.» Mit diesem kurzfristigen Sparreflex stimmte die SVP ins Lied der Kantone und Gemeinden ein, die unter explodierenden Fürsorgekosten ächzen und sich deshalb immer häufiger um die SKOS-Richtlinien foutieren, die die föderalistisch aufgebaute Schweizer Sozialhilfepraxis auf einheitlicher Basis regeln sollen.

Um das Konsenswerk zu retten, setzte die SKOS bei der Überarbeitung ihrer Normen tatsächlich den Rotstift an. Nicht zu knapp: Der existenzsichernde Grundbedarf für eine Einzelperson wurde von 1030 auf 960 Franken pro Monat gekürzt, jener für einen Dreipersonenhaushalt von 1916 auf 1786 Franken (siehe Artikel zum Thema «Tagebuch: «Und jetzt bin ich bei null»»). Anstelle weiterer Geldleistungen wurden dafür Anreize gesetzt, die die berufliche und soziale Integration der Sozialhilfebezüger fördern sollen. So erhalten alle, die an einem Beschäftigungsprogramm teilnehmen, je nach kantonaler Festlegung eine Integrationszulage von 100 bis 300 Franken. Zudem: Wer arbeitet, darf neu von seinem Lohn einen Freibetrag zwischen 400 und 700 Franken für sich behalten.

Politisch kaum durchsetzbar

Für SKOS-Präsident Walter Schmid ist die Richtlinienrevision denn auch kein Kniefall vor den Sparern: «Es handelt sich nicht um einen Abbau, sondern um einen Umbau. In erster Linie wollen wir eine wirksamere Sozialhilfe.» Ob sich dieses hehre Ziel mit den Anreizelementen in den neuen Richtlinien erreichen lässt, ist unter Fachleuten indes umstritten. «Das Modell kann nicht funktionieren», sagt etwa Urs Mühle, Organisationsberater und Fachhochschuldozent im Sozial- und Gesundheitswesen: «Dafür hat es auf dem Arbeitsmarkt und in den Beschäftigungsprogrammen schlicht nicht genug Stellen.» Wenn schon Anreizzahlungen, so Mühle, dann solche für Arbeitgeber, die entsprechende Arbeitsplätze anbieten.

Von den Kantonen, die die neuen Richtlinien im Verlauf von 2005 einführen sollen, ist bezüglich Integrationsangeboten keine grosse Hilfe zu erwarten: Zusätzliche Investitionen – und die bräuchte es zwingend – sind derzeit politisch kaum durchsetzbar. «Bei einem explodierenden Sozialhilfebudget haben wir nicht unbeschränkt Mittel für neue Projekte», antwortet stellvertretend Rolf Schürmann vom basel-städtischen Sozialdepartement auf eine Umfrage des Beobachters (siehe Nebenartikel «Umfrage zeigt: Wenig Begeisterung bei den Kantonen»).

Dabei gehören die Basler ansonsten zu den überzeugten Verfechtern des neuen SKOS-Modells – im Gegensatz zu zahlreichen anderen Kantonen, die sich höchst skeptisch äussern. Das erlaubt keine günstige Prognose: Eine schweizweit harmonisierte Sozialhilfepraxis, die Rechtsgleichheit sicherstellen und Sozialtourismus unterbinden soll, steht auf wackligen Beinen.

Der Anspruch auf «Hilfe und Betreuung» in Notsituationen ist zwar in der Bundesverfassung verankert, doch einen Rechtsanspruch auf Sozialhilfe gibt es nicht. Das stösst vor allem der politischen Linken zunehmend sauer auf. So forderte die SP in der Vernehmlassung zu den neuen SKOS-Richtlinien die Schaffung eines Bundesrahmengesetzes zur Existenzsicherung. SKOS-Chef Schmid macht sich diesbezüglich keine Illusionen: «Das wünschen wir uns schon seit 70 Jahren.»

Internet

Die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe sind online abrufbar: www.skos.ch

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BEOBACHTER
Nummer 06/2003
Edith Lier, Mitarbeit Walter Noser

Armutszeugnis für die Behörden

Die Aargauer Gemeinde Kölliken verweigerte einer allein erziehenden Sozialhilfe- empfängerin einen Vorschuss für die Mietkaution. Diese Entscheidung kommt das Dorf teuer zu stehen.

Anna-Maria Beuggert, 44, ist eine aufgestellte Mutter, auch wenn sie sich mit dem Existenzminimum keine Extravaganzen leisten kann. Doch sobald die Alleinerziehende an das Seilziehen mit den Behörden denkt, vergeht ihr das Lachen.

Dass sie mit ihren drei Töchtern im Alter zwischen 8 und 14 Jahren im letzten November in die 41⁄2-Zimmer-Wohnung am Rand von Kölliken umziehen musste, bezeichnet sie als «Schikane». Das Nachsehen hat auch die Gemeinde: Sie muss sich mit Forderungen von rund 10000 Franken herumschlagen, die durch den unfreiwilligen Umzug angefallen sind.

Der Kleinkrieg begann im Herbst 2001. Die geschiedene Mutter lebte mit ihren Kindern seit vier Jahren in einer Überbauung mitten in Kölliken. Nach mehreren Wechseln in der Verwaltung wurde für die Wohnung eine Mietkaution von 3030 Franken geltend gemacht.

Marathon durch die Instanzen

Für die Sozialhilfeempfängerin stand fest, dass dieser Betrag ihr Budget bei weitem sprengte. Also bat sie den Regionalen Sozialdienst Kölliken, das Depot für sie zu hinterlegen. Sie schlug vor, monatlich 50 bis maximal 100 Franken zurückzuzahlen: «Mehr lag im Rahmen des Existenzminimums beim besten Willen nicht drin.»

Gleichzeitig stellte sie den Antrag auf Alimentenbevorschussung, weil ihr geschiedener Mann die Unterhaltsbeiträge immer später überwies und sie mit der Miete in Rückstand geriet. Beide Gesuche wurden abgelehnt, worauf sich Beuggert an den Gemeinderat wandte. Auch hier blitzte sie ab. Man verwies auf die SKOS-Richtlinien. Diese Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe führen die Kaution zwar als Unterstützungsleistung im Rahmen der Wohnungskosten auf, jedoch mit dem Vermerk, die Rückerstattung müsse sichergestellt sein.

«Der von Frau Beuggert vorgeschlagene Rückzahlungsmodus war nicht praktikabel», nimmt Gemeinderat Rudolf Lüscher Stellung. Ihm scheint allerdings die Bestimmung entgangen zu sein, dass eine Rückerstattung gar nicht verlangt werden kann, solange jemand auf Sozialhilfe angewiesen ist (siehe Nebenartikel «Rechtslage - Wohnungsmiete mit Sozialhilfe»). Beuggert kämpfte weiter und reichte beim Bezirksamt und beim Regierungsrat Beschwerde ein – ohne Erfolg.

Die Antragstellerin wurde verpflichtet, sich mit der Verwaltung der Pro Logis Immobilien AG abzusprechen und das Mietzinsdepot in Raten abzuzahlen. Eine Einigung kam nicht zustande. Stattdessen erhielt die Mutter im Frühling vergangenen Jahres die Kündigung. «Neben der nicht bezahlten Kaution und den sehr unpünktlichen Mietzinszahlungen spielten verschiedene schwerwiegende Probleme mit», sagt die Sachbearbeiterin der Verwaltung, Mathilde Kolb. Detailliert wollte sie sich nicht äussern. Mit einer einmaligen Fristerstreckung bis zum 30. September konnte Beuggert das Schlimmste abwenden.

«Ich habe der Gemeinde immer wieder klar gemacht, dass ich einen Umzug nicht finanzieren kann», sagt die Alleinerziehende. Auch für die Nebenkosten und die allfällige Kaution einer neuen Wohnung konnte sie nicht aufkommen.

Ein ärztliches Attest bescheinigte zudem, dass die Auseinandersetzungen mit den Behörden der Mutter psychisch und physisch so zugesetzt hatten, dass sie nicht in der Lage war, einen Wohnungswechsel zu organisieren und durchzuführen. Nichtsdestotrotz: Die Gemeinde blieb stur.

Unter Androhung der polizeilichen Ausweisung fand Beuggert in letzter Minute in Kölliken eine Wohnung – kleiner als die alte, dunkler und 65 Franken teurer. «Freiwillig wäre ich hier nie eingezogen», sagt sie. Ohne Auto ist das Einkaufen beschwerlich, und die Kinder müssen einen längeren Schulweg auf sich nehmen. Sie sieht sich bereits nach einer neuen Bleibe um. Die Mietkaution von 1600 Franken hat diesmal die Gemeinde in Abtretung übernommen. «Das wäre doch schon bei der alten Wohnung möglich gewesen», meint Beuggert.

10000 Franken für den Umzug

Sturheit hin, Milchmädchenrechnung her: Die Gemeinde Kölliken sieht sich durch den Umzug von Anna-Maria Beuggert mit Forderungen in der Höhe von Fr. 10020.70 konfrontiert: Neben der Kaution fallen 1500 Franken für die doppelte Miete an, Fr. 872.15 für eine Spitex-Hilfe, die beim Einräumen half, Fr. 1339.60 für den Umzug und Fr. 4708.95 für die Reinigung und die Instandstellung der alten Wohnung. Über die Übernahme der Kosten hat der Gemeinderat noch nicht in allen Punkten entschieden.

Den Vorwurf der Sturheit indes weist Gemeinderat Lüscher zurück: «Der Regionale Sozialdienst Kölliken ist gehalten, allen Menschen, die der Hilfe bedürfen, zu helfen und alle gleich zu behandeln. Stur ist so gesehen ein falscher Ausdruck, wir handeln vielmehr hilfsbereit und konsequent.»

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SUCHBEGRIFF:

 
Sozialhilfe
SKOS