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Standort: Home > Themen > Scheidung > Elterliche Sorge

Universität Zürich
26. Oktober 2006
Medienbeauftragter lic. phil. Beat Müller

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Wohl des Kindes verlangt Neuregelung der elterlichen Sorge
und eine tatsächliche Partizipation der Kinder

Die meisten Kinder und Eltern sind zwei bis drei Jahre nach der Scheidung mit ihrem Leben zufrieden. Das geltende Sorgerechtsmodell ist zwar praktikabel, als Ganzes aber dennoch unbefriedigend. Ausserdem findet zu selten eine echte Auseinandersetzung mit den Bedürfnissen und Wünschen der Kinder statt. Zu diesen Resultaten kommen Prof. Dr. iur. Andrea Büchler von der Universität Zürich und Dr. Heidi Simoni vom Marie Meierhofer-Institut für das Kind in ihrer Studie «Kinder und Scheidung». Sie schlagen deshalb eine Gesetzesrevision vor, gemäss der die elterliche Sorge trotz Scheidung beiden Elternteilen zustehen soll, der betreuende Elternteil allerdings weitgehend autonome Entscheidungs- befugnisse hat.

Ein interdisziplinäres Forschungsteam präsentiert heute Donnerstag Ergebnisse einer umfangreichen Studie zum Thema «Kinder und Scheidung». Die Untersuchung ist Teil des Nationalen Forschungsprogramms 52 «Kindheit, Jugend und Generationenbeziehungen im gesellschaftlichen Wandel». Unter der Leitung der Rechtsprofessorin Andrea Büchler von der Universität Zürich und der Psychologin Heidi Simoni vom Marie Meierhofer-Institut für das Kind wurden während knapp drei Jahren Gerichtsakten analysiert und über 2000 geschiedene Mütter und Väter schriftlich zu ihren Erfahrungen befragt. Ausserdem wurden mit Kindern, Eltern, Richtern und Richterinnen Interviews geführt.

Zu viele Eltern sind mit dem Sorgerecht unzufrieden

Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass trotz erheblicher Belastungen durch die Trennung der überwiegende Teil der Kinder und Eltern zwei bis drei Jahre nach der Scheidung mit ihrem Leben weitgehend zufrieden sind. Gemäss Studie leben 86 Prozent der Eltern ein traditionelles Modell elterlicher Aufgabenteilung: die Mutter ist weitgehend für die Kinder zuständig und meist Teilzeit erwerbstätig. Der Vater ist Vollzeit erwerbstätig und pflegt Besuchskontakte zu den Kindern. Heute wird bei der Scheidung in der Regel die elterliche Sorge einem Elternteil alleine zugeteilt; können sich die Eltern jedoch darüber einigen, bei beiden gemeinsam belassen. Dies geschieht weitgehend unabhängig von der konkreten Betreuungssituation. Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, dass diese Ausgangslage sowohl für 75 Prozent der Väter ohne Sorgerecht wie für einen Drittel der Mütter mit gemeinsamer elterlicher Sorge zu belastenden und konfliktträchtigen Situationen führt. Einzig Mütter und Väter mit gemeinsamer Sorge, die sich auch die Betreuung der Kinder teilen, sind übereinstimmend hoch zufrieden mit den Vereinbarungen und dem Alltag.

Gesetzesrevision nötig

Die Untersuchung hat gezeigt, dass die heutigen rechtlichen Möglichkeiten dem komplexen Zusammenwirken von rechtlicher Sorge und Verantwortung für den Alltag der Kinder nicht entspricht. Das Forschungsteam schlägt deshalb eine Gesetzesrevision vor, die an der gelebten Sorge anknüpft, zugleich aber Beziehungen zwischen beiden Elternteilen und ihren Kindern auch nach der Scheidung fördert. So soll die elterliche Sorge von Gesetzes wegen beiden Elternteilen zustehen, der betreuende Elternteil aber weitgehend autonome Entscheidungsbefugnisse haben.

Kinder stärker einbeziehen

Die Untersuchung zeigt weiter, dass die Beteiligung der Kinder an der Reorganisation des Familienlebens in der Praxis von Gerichten und im Alltag von Familien entgegen der rechtlichen Vorgaben noch kaum ausreichend gewährleistet ist. Trotz einiger sehr engagierter Richter und Richterinnen und Eltern findet eine wirkliche Auseinandersetzung mit den Wünschen und Bedürfnissen der Kinder viel zu selten statt. So ist auch das Bewusstsein, dass eine Kindesanhörung Bestandteil des Persönlichkeitsrechts des Kindes ist, mehrheitlich noch nicht vorhanden. Erforderlich ist eine vertiefte Reflexion darüber, wie und wann Kinder sinnvoll in die (Neu-)Gestaltung des Familienlebens einzubeziehen sind.

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Schlussberichte liegen vor

Diese Forschungsprojekte sind abgeschlossen und haben ihre Schlussberichte vorgelegt. Die Zusammenfassungen der wichtigsten Resultate sowie allfällige weitere Dokumente finden Sie bei den einzelnen Projekten.

Projekt Leimbruber: Kinder und ihr Umgang mit Zeit im intergenerationellen Kontext
Projekt Seith: Häusliche Gewalt aus Sicht von Kinder Und Jugendlichen
Projekt Riphahn:Schul- und Arbeitsmarkterfolge bei jungen Zuwanderern
Projekt Braun: Politische Modelle für den Unterhalt und die Betreuung
Projekt Gutzwiller: Erziehungsstile und Eltern-Kind-Beziehungen
Projekt Moser: Mediennutzung und kultureller Hintergrund
Projekt Flückiger: Kinderarmut in der Schweizund soziale Mobilität 
Projekt Oelkers: Was die Beziehungen zwischen Jung und Alt bestimmt
Projekt Wanner: Lebensumstände von Kindern - von der Geburt bis zum Verlassen 
Projekt Höpflinger: Grosseltern in einer dynamischen Gesellschaft
Projekt Bürgisser: Elternpaare mit egalitärer Rollenteilung
Projet Scheuer: Die Internet-Generation. Ans Netz auch für ärztliche Hilfe?
Projekt Iten: Nachfrage nach familienergänzender Kinderbetreuung in der Schweiz

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Tages Anzeiger
27. November 2006

Scheidungskinder vermehrt einbeziehen

Eine Studie zu Scheidungsfamilien offenbart: Das geltende Sorgerechtsmodell bei Trennung und Scheidung passt schlecht zum gelebten Alltag. Zudem wird zu wenig auf die Bedürfnisse der Kinder eingegangen.

Zwei bis drei Jahre nach der Scheidung haben sich die meisten Familien recht gut an die neue Lebenssituation angepasst. 77 Prozent der befragten Männer und 88 Prozent der Frauen erklärten sich recht bis sehr zufrieden mit ihrer neuen Situation, wie es in der heute präsentierten Studie heisst. Dies, obwohl der Druck vor allem auf allein erziehende erwerbstätige Elternteile gross ist.

Zwei bis drei Jahre nach der Scheidung nahmen 41 Prozent der Eltern keine Anzeichen von Belastung bei ihren Kindern mehr wahr. 38 Prozent erkannten geringe, 21 Prozent deutliche Belastungssymptome. Die Kinder selbst empfinden offenbar vor allem verdeckte elterliche Konflikte als belastend.

Traditionelles Muster

Bei 61,5 Prozent der schriftlich befragten Eltern lag das alleinige Sorgerecht bei der Mutter, 35,5 hatten das gemeinsame Sorgerecht, und bei 3 Prozent war der Vater Inhaber des alleinigen Sorgerechts. Wer sich am meisten um die Kinder kümmert, hängt allerdings kaum von dieser Regelung ab.

Unabhängig vom Sorgerecht leben 86 Prozent der Eltern ein traditionelles Muster, wonach in erster Linie die «Wohnmutter» für die Kinder sorgt und (meist) Teilzeit arbeitet, der «Besuchsvater» dagegen einer Vollzeitarbeit nachgeht. Dies ist auch bei 71 Prozent der Inhaber des gemeinsamen Sorgerechts der Fall.

Arbeitsüberlastung bei den Gerichten

Nur 16 Prozent der Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht – und damit knapp 5 Prozent aller befragten Eltern – teilen die Kinderbetreuung partnerschaftlich. Sie sind übereinstimmend zu je 93 Prozent zufrieden mit der Regelung. Dagegen wünscht knapp ein Drittel (31 Prozent) aller Befragten eine Änderung der Sorgerechtsregelung.

Die Studie zeigt, dass nur gerade jedes zehnte Kind angehört wird. Gründe waren gemäss Studie vorab Arbeitsüberlastung der Gerichte und Unsicherheiten in Bezug auf Form, Inhalt und Zweck der Anhörung.

Gesetzesrevision in Betracht ziehen

Als Konsequenz ihrer Untersuchung schlagen die Forschenden eine Gesetzesrevision vor: Die elterliche Sorge soll im Normalfall beiden Elternteilen zustehen und nur entzogen werden, wenn der Kindesschutz dies fordert. Der betreuende Elternteil soll aber weitgehend autonome Entscheidungsbefugnisse haben.

Zudem sei der Einbezug der Kinder deutlich zu verbessern. Zu diesem Zweck müssten Fachpersonen der unterschiedlichsten Disziplinen speziell ausgebildet werden.

Nationales Forschungsprogramm

Die Untersuchung «Kinder und Scheidung» ist Teil eines Nationalen Forschungsprogramms. Erarbeitet wurde sie von einem Team unter der Leitung von Andrea Büchler, Privatrechts- professorin an der Universität Zürich, und der Psychologin Heidi Simoni vom Marie-Meierhofer-Institut für das Kind in Zürich.

Eltern, Kinder und Richter wurden in den Kantonen Zürich und beiden Basel schriftlich befragt. Ausserdem analysierten die Forschenden zahlreiche Gerichtsakten in diesen Kantonen.

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Universität Zürich und MMI

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SUCHBEGRIFF:

 
Gemeinsame Elternschaft
NFP 52
Fakten und Folgerung
Interview
Soziale Sicherheit
NZZ vom 15.07.2006
Brief an die UNI Zürich
Revision ZGB
Petition Wehrli
Gemeinsam Eltern sein