Scheidungskinder vermehrt einbeziehen
Eine Studie zu Scheidungsfamilien offenbart: Das geltende Sorgerechtsmodell bei Trennung und Scheidung passt schlecht zum gelebten Alltag. Zudem wird zu wenig auf die Bedürfnisse der Kinder eingegangen.
Zwei bis drei Jahre nach der Scheidung haben sich die meisten Familien recht gut an die neue Lebenssituation angepasst. 77 Prozent der befragten Männer und 88 Prozent der Frauen erklärten sich recht bis sehr zufrieden mit ihrer neuen Situation, wie es in der heute präsentierten Studie heisst. Dies, obwohl der Druck vor allem auf allein erziehende erwerbstätige Elternteile gross ist.
Zwei bis drei Jahre nach der Scheidung nahmen 41 Prozent der Eltern keine Anzeichen von Belastung bei ihren Kindern mehr wahr. 38 Prozent erkannten geringe, 21 Prozent deutliche Belastungssymptome. Die Kinder selbst empfinden offenbar vor allem verdeckte elterliche Konflikte als belastend. Traditionelles Muster
Bei 61,5 Prozent der schriftlich befragten Eltern lag das alleinige Sorgerecht bei der Mutter, 35,5 hatten das gemeinsame Sorgerecht, und bei 3 Prozent war der Vater Inhaber des alleinigen Sorgerechts. Wer sich am meisten um die Kinder kümmert, hängt allerdings kaum von dieser Regelung ab.
Unabhängig vom Sorgerecht leben 86 Prozent der Eltern ein traditionelles Muster, wonach in erster Linie die «Wohnmutter» für die Kinder sorgt und (meist) Teilzeit arbeitet, der «Besuchsvater» dagegen einer Vollzeitarbeit nachgeht. Dies ist auch bei 71 Prozent der Inhaber des gemeinsamen Sorgerechts der Fall. Arbeitsüberlastung bei den Gerichten
Nur 16 Prozent der Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht – und damit knapp 5 Prozent aller befragten Eltern – teilen die Kinderbetreuung partnerschaftlich. Sie sind übereinstimmend zu je 93 Prozent zufrieden mit der Regelung. Dagegen wünscht knapp ein Drittel (31 Prozent) aller Befragten eine Änderung der Sorgerechtsregelung.
Die Studie zeigt, dass nur gerade jedes zehnte Kind angehört wird. Gründe waren gemäss Studie vorab Arbeitsüberlastung der Gerichte und Unsicherheiten in Bezug auf Form, Inhalt und Zweck der Anhörung. Gesetzesrevision in Betracht ziehen
Als Konsequenz ihrer Untersuchung schlagen die Forschenden eine Gesetzesrevision vor: Die elterliche Sorge soll im Normalfall beiden Elternteilen zustehen und nur entzogen werden, wenn der Kindesschutz dies fordert. Der betreuende Elternteil soll aber weitgehend autonome Entscheidungsbefugnisse haben.
Zudem sei der Einbezug der Kinder deutlich zu verbessern. Zu diesem Zweck müssten Fachpersonen der unterschiedlichsten Disziplinen speziell ausgebildet werden. Nationales Forschungsprogramm
Die Untersuchung «Kinder und Scheidung» ist Teil eines Nationalen Forschungsprogramms. Erarbeitet wurde sie von einem Team unter der Leitung von Andrea Büchler, Privatrechts- professorin an der Universität Zürich, und der Psychologin Heidi Simoni vom Marie-Meierhofer-Institut für das Kind in Zürich.
Eltern, Kinder und Richter wurden in den Kantonen Zürich und beiden Basel schriftlich befragt. Ausserdem analysierten die Forschenden zahlreiche Gerichtsakten in diesen Kantonen. |