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www.brunner-architekt.ch
Dezember 2005
Alex Brunner
www.brunner-architekt.ch

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Kontaktadresse: Alex Brunner , Architekt HTL, Bahnhofstrasse 210, 8620 Wetzikon
Telephon: 044-930-62-33, Fax: 044-930-71-69

Schweizerische Behördenwillkür

Beschäftigt man sich mit der Schweizerischen Behördenwillkür, so stellt man fest, dass viele der davon Betroffenen alleine gegen die Staatsallmacht ankämpfen. Es sind nur wenige, die sich in der Auseinandersetzung zusammenschliessen, zudem sind sie im gleichen Bereich betroffen, beispielsweise beim Entzug der elterlichen Obhut, der Schule oder was auch immer. Eine übergreifende Vernetzung fehlt. Diese ist unabdingbar, denn die Ursache des Gros aller Behördenwillkür ist relativ einfach zu orten, nämlich in der fehlenden Kontrolle der Staatsverwaltung und der helvetischen Filz- und Vetternwirtschaft.

Die helvetische Filz- und Vetternwirtschaft hat eine über hundertjährige Tradition und wurde im Laufe der Zeit fester zementiert. Vor allem die Veränderungen im wirtschaftlichen Umfeld der letzten Jahrzehnte haben dazu geführt, dass diese Untugenden verschärft zur Anwendung gelangen, weshalb die grossen und fetten Geschäfte in Politik und Verwaltung getätigt werden und nicht zwischen den eigentlichen Vertragspartnern.

Ein weiterer - und dies ist der grösste Faktor - ist die fehlende parlamentarische Oberaufsicht über die die Staatsverwaltung, insbesondere über die Justiz, indem diese gegen Gesetz und Verfassung entscheiden kann wie sie will, - Konsequenzen zeitigen Anzeigen gegen die Richterschaft gibt es nicht, weil man behauptet, Gewaltenteilung zu haben. Doch ein Stück Recht muss den "Recht" anwendenden Behörden gegeben werden, denn Artikel 191 der Bundesverfassung hält fest, dass nur Bundesgesetze und Völkerrecht massgebend seien, die Verfassung jedoch nicht!

Der Kanton Zürich geht sogar noch viel weiter, indem er in Artikel 76 der neuen Kantonsverfassung festschreibt, dass die Richterschaft künftig nur noch offensichtliche Fehler und schwere Verfahrensmängel beheben muss! Wer schlussendlich darüber entscheidet, was ein offensichtlicher Fehler und ein schwerer Verfahrensmängel ist, steht heute ebenfall schon fest, nämlich die Richterschaft, weil sich der Kantonsrat im Rahmen seiner parlamentarischen Oberaufsicht in Artikel 34a des Kantonsratsgesetzes die inhaltliche Prüfung von Gerichtsurteilen seit 1972 sukzessive verboten hat.

Der Kanton St. Gallen ist da bereits ein grosses Stück weiter, indem er dafür sorgt, dass die Oberaufsicht über die Staatsverwaltung faktisch gar nicht mehr statt findet. Beschwerden darüber ignoriert er vorsätzlich und in den Gemeinden lässt er die Staatsverwaltung gewähren, selbstverständlich mit dem vollen Segen der Regierung.

Diesbezüglich haben Regierung und Grosser Rat im Jahre 1979 das Gemeindegesetz massiv umgekrempelt, sodass keine Behördenwillkür mehr aus dem Rat bekannt wird. Unter diesen Umständen muss man sich nicht wundern, wenn Strafanzeigen gegen Behördenmitglieder und Beamte im Kanton St. Gallen vorsätzlich nicht mehr verfolgt werden. Deren Entscheide fällt selbstverständlich die richterliche Anklagekammer, deren Entscheide vom Bundesgericht geschützt werden und von den Parlamenten nicht überprüft werden dürfen.

Es ist sodann auch nicht erstaunlich, wenn der Kanton Zürich, nachdem er verschiedene vorbereitende Massnahmen zur Einschränkung der Oberaufsicht ergriffen hat, ausgerechnet das St. Galler Modell des Ermächtigungsverfahren in Strafsachen eingeführt hat und dieses ebenso willkürlich anwendet wie der Kanton St. Gallen. Andere Kantone benötigen gar kein Ermächtigungsverfahren, weil sie gewisse Beamte (und auch Private) vorsätzlich begünstigen.

Es ist auch davon auszugehen, dass die Medien zu diesen Themen gar nicht oder wenn überhaupt nur sehr zurückhaltend berichten dürfen, weil diese ebenfalls in das ganze System eingebunden sind. Ein Teil dieses Verhalten könnte vielleicht auch in der schweizerischen Mediengesamtkonzeption gefunden werden, der Rest jedoch in den Redaktionsstuben und den obersten Etagen der Unternehmungen.

Dass dies alles unter den Augen der Behörden und des Parlaments geschehen kann, liegt in der Tatsache, dass darunter Täter sind. In den Parlamenten gehört ein Grossteil dem Schweizer Filz und den Geheimbünden an, weshalb erklärbar ist, dass diese kein Interesse an der Klärung und schon gar nicht an der Aufhebung der kriminellen Verhältnisse haben. Der Rest der Parlamente bemerkt nicht, dass sie manipuliert werden, weil sie sich keine Zeit nehmen, da dafür angeblich die Kommissionen zuständig sind. Zudem kommt erschwerend hinzu, dass die Rechtsnormen teilweise bereits so verändert worden sind, dass diesbezüglich mehrere Jahre bis Jahrzehnte Arbeit geleistet werden muss, bis das Rad an den Ursprungspunkt zurückgedreht worden ist.

Aus diesem Grund ist es erforderlich, die nötigen Massnahmen zu ergreifen und eine nationale Organisation zu schmieden, die sich diesen Herausforderungen annimmt, indem sie alle bereits vorhandenen Gruppen und Initiativen bündelt und koordiniert. Es ist nicht nötig, weiterhin Symptome zu bekämpfen, indem beispielsweise Projekte für dies und jenes lanciert werden. Mit den bezahlten Zwangsabgaben stünden eigentlich bereits alle entsprechenden Massnahmen zur Verfügung, wenn Behörden und Beamte nicht ungetreue Amtsführung begingen! Also finanzieren wir nicht weiterhin Symptombekämpfung, sondern setzen wir uns endlich durch, dass unsere Zwangsabgaben effizient und zielgerichtet eingesetzt werden, anstatt diese Gelder mit Behördenwillkür in zu veruntreuen.

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